Amtsgericht Siegburg Schläge, SMS-Terror, zerstochene Reifen

SIEGBURG · Am Amtsgericht Siegburg ist ein Troisdorfer wegen achtzehnfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Aufgrund einer richterlichen Anordnung vom 22. Mai 2014 war es dem 36-Jährigen verboten, mit seiner Hennefer Ex-Freundin Kontakt aufzunehmen. Bereits am 23. Mai verstieß der Angeklagte gegen die Auflage und begann seinen "SMS-Terror", wie es Richter Ulrich Wilbrand beschrieb. Vor Gericht wurden 18 SMS vorgelesen, in denen der Angeklagte die Mutter seiner beiden Kinder mehrfach beleidigte.

Bei einer Zugfahrt am 14. Juni soll er die 31-jährige Ex-Freundin mit Schlägen genötigt haben, mit ihm in Troisdorf auszusteigen. Der Angeklagte bestritt dies vor Gericht. Seine Ex-Freundin wollte freiwillig mit ihm nach Hause gehen. Einen anderen Tatvorwurf räumte der Angeklagte jedoch ein. Er war noch einmal am 22. September beim Wohnhaus der Ex-Freundin in Hennef aufgetaucht und hatte dort die Reifen ihres Wagens aufgestochen.

"Ich wollte sie daran hindern, unter Drogeneinfluss meine Kinder zur Schule zu fahren", argumentierte der Troisdorfer. Zudem hatte er versucht ins Haus zu gelangen und wurde im Treppenhaus von der Mutter der Nebenklägerin angetroffen. Er soll daraufhin beleidigend und aggressiv gegenüber der 50-Jährigen geworden sein und sie mit einem Schirm verletzt haben. Schließlich wurde er von der Polizei aufgegriffen.

In der Verhandlung mussten der Verteidiger und der Anwalt der Nebenklägerin mehrfach einschreiten, damit sich die beiden Parteien nicht vor Gericht beleidigten. Der Angeklagte zeigte keinerlei Einsicht und setzte immer wieder zu verbalen Attacken an. Richter Wilbrand kannte die beiden bereits von vorherigen Verfahren und appellierte, dass sie sich endlich auch außergerichtlich einigen sollten. "Am besten Sie ziehen ganz weit weg", ergänzte er. Die Staatsanwältin forderte für den Vorbestraften sogar eine fünfmonatige Haftstrafe. Das Gericht verurteilte den Troisdorfer zu neun Monaten Haft auf Bewährung. In den vier Jahren Bewährungszeit muss er straffrei bleiben, 500 Euro an die Deutsche Krebshilfe zahlen und 250 Sozialstunden im Tierheim absolvieren. Darüber hinaus zahlt er der Geschädigten 200 Euro für die kaputten Reifen.

Richter Wilbrand warnte den 36-Jährigen, dass er beim Fortführen dieses Verhaltens nicht nur ins Gefängnis, sondern in einer forensischen Klinik untergebracht werden könne.

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