Tödlicher Unfall in Sankt Augustin Richter fordert eine DNA-Analyse

Siegburg · Der Prozess gegen den 41-Jährigen, der bei einem Verkehrsunfall am 18. Dezember 2013 auf der B56 in Sankt Augustin einen 73-Jährigen getötet haben soll, ist am Dienstag vor dem Siegburger Amtsgericht fortgesetzt worden. Diesmal kamen vor allem die Polizeibeamten zu Wort, die mit den Ermittlungen befasst waren.

 Vor der Verhandlung: Der angeklagte 41-Jährige (2. v. r.) mit seinen Anwälten Andrea Schrills und Carsten Rubarth.

Vor der Verhandlung: Der angeklagte 41-Jährige (2. v. r.) mit seinen Anwälten Andrea Schrills und Carsten Rubarth.

Foto: Holger Arndt

Diese gestalteten sich schwierig, weil mehrere Personen aus einer Familie Zugang zu dem Unfallwagen - einem VW Polo - hatten. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass es der heute 41-jährige Angeklagte war, der an der Ecke Bonner Straße/Sandstraße vor einer roten Ampel zwei wartende Autos überholt hatte und dann auf dem Fußgängerüberweg den 73-Jährigen erfasste. Der Mann, der bei "Grün" die Straße überquerte, wurde durch die Wucht des Aufpralls durch die Luft geschleudert und starb, während der Fahrer flüchtete. Der Polo, dessen Frontscheibe zerschmettert war, wurde später am Holzweg gefunden.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrandt sah gestern einige offene Fragen - etwa beim Bericht der Spurensicherung. Dieser enthält die Aussage, dass die Kleidung, die dem Angeklagten und zwei weiteren als Täter infrage kommenden Personen abgenommen wurde, "augenscheinlich" nicht mit Blut (des tödlich Verletzten) behaftet gewesen sei. "Was heißt augenscheinlich?", fragte Wilbrandt und regte ein DNA-Gutachten an. Das soll nun durch das Landeskriminalamt (LKA) erstellt werden. Und Wilbrandt wartete noch mit einer Überraschung auf: Das Tatfahrzeug ist von den Ermittlern freigegeben worden und inzwischen verkauft.

Die Ermittler konzentrierten sich direkt nach dem Unfall zunächst auf den Halter des VW Polo, einen Verwandten des Angeklagten. Den damals 31-Jährigen trafen die Polizisten nach eigener Aussage an seinem Wohnsitz nicht an. Ihnen wurde nicht geöffnet, stattdessen sprach die Ehefrau des Halters durch die Tür mit den Beamten: Ihr Mann sei nicht zu Hause. Inzwischen waren auch zwei Brüder des Halters dort eingetroffen. Sie telefonierten dann mit ihm. Dieser wollte mal da, mal dort sein - eine Beamtin traf ihn jedenfalls an den bezeichneten Orten nicht an. Der Mann erschien nach einiger Zeit. Er sei in der Moschee gewesen, begründete er sein spätes Kommen. Ob das so stimmt, wurde nicht überprüft.

Die Polizei nahm den Halter vorläufig fest. Weil er mehrere Personen aus seiner Verwandtschaft benannte, die Zugang zu den Wagenschlüsseln haben, ordnete die Staatsanwaltschaft die Freilassung des damals 31-Jährigen an: Schließlich kamen damit mehrere Personen in Betracht.

"Haben Sie damals gefragt, woher die beiden Männer gekommen sind?", fragte Verteidiger Carsten Rubarth mit Blick auf das Auftauchen der Brüder. Das hatten die Beamten versäumt. Auch die verschiedenen Protokolle der Polizei gaben für das Gericht nichts Entscheidendes her. "Die Polizei hat stümperhaft gearbeitet", so Rubarth zum GA. Er sprach von einer "Vorverurteilung" seines Mandaten. Dieser wurde schließlich im März 2014 von der Polizei als Verdächtiger präsentiert. Die Ermittler verwiesen auf Glassplitter, die auf der Kleidung des Angeklagten gefunden worden seien. Diese wurden dem Unfallwagen zugeordnet. Das sei "Propaganda", so Rubarth. Es handele sich "um einen Miniglassplitter". Es sei laut Untersuchungsbericht lediglich "möglich", dass der Splitter vom Unfallfahrzeug stamme.

Am Dienstag, 24. März wird die Verhandlung fortgesetzt.

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