Prozess vor dem Amtsgericht Siegburg Prügelei unter Brüdern endet mit Auflage

SIEGBURG · Mit Prügeleien unter Brüdern hat sich jetzt das Amtsgericht Siegburg beschäftigt. Angeklagt war ein Neunkirchen-Seelscheider wegen gefährlicher Köperverletzung. Der 44-Jährige soll an zwei Tagen im Frühjahr 2013 seinen Bruder bei Schlägereien verletzt haben.

In einem Fall soll er mit einem Stein geworfen und im anderen mit einem Schlüsselbund um sich geschlagen haben.

Der Angeklagte sagte vor Gericht jedoch, dass er das Opfer gewesen sei. Seine Brüder hinderten ihn nach eigener Aussage daran, seine Mutter zu besuchen. Hintergrund sei ein Erbstreit zwischen den Familienmitgliedern. Zwei Zeugen bestätigten die Aussage des Angeklagten, dass er zu Boden gedrückt worden sei und sich nur gewehrt habe.

Den gesamten Tathergang konnte aber kein Zeuge wiedergeben. Zudem verstrickte sich der 44-jährige Angeklagte in Widersprüche. Der Bruder, der damals verletzt wurde, machte vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da er mit dem Angeklagten verwandt ist.

Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger stimmte der Angeklagte dem Vorschlag des Gerichtes zu, gegen eine Auflage das Verfahren einzustellen. Das Gericht erließ dann den Beschluss, dass der 44-jährige Angeklagte aus Neunkirchen-Seelscheid insgesamt 100 Sozialstunden in den nächsten sechs Monaten leisten muss.

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