Nachbarschaftsstreit im Rhein-Sieg-Kreis Offizier wegen Attacke zu Geldstrafe verurteilt

RHEIN-SIEG-KREIS/BONN · Der vorläufige Höhepunkt in einem Nachbarschaftsstreit beschäftigte nun die Berufungskammer des Bonner Landgerichts: Ein 72-jähriger pensionierter Offizier aus dem Rhein-Sieg-Kreis kämpfte gegen eine Verurteilung durch das Siegburger Amtsgericht wegen Körperverletzung und Beleidigung seiner Nachbarin.

Wie sich vor Gericht herausstellte, sind die Fronten zwischen den Nachbarn schon seit Jahren verhärtet. Und der Offizier a.D. ist bereits zwei Mal wegen Beleidigung verurteilt.

Am 20. August 2013 soll es zu einer weiteren Eskalation gekommen sein. Wie der Siegburger Amtsrichter in seinem Urteil am 6. Oktober 2014 feststellte, verließ der 72-Jährige morgens sein Haus, um zu joggen, als er die 77-jährige Nachbarin aus deren Haus kommen sah. Und weil er argwöhnte, dass sie vorhatte, einen Fuß auf seinen Grund und Boden zu setzen, lief er dem Urteil zufolge auf sie zu, umfasste und umklammerte die Frau und ließ sich so auf sie fallen, dass sie zu Boden stürzte. Laut Urteil trug sie Hämatome davon, hatte Brustschmerzen, geriet in Atemnot und leidet seitdem unter Alpträumen und Schlafstörungen.

Überdies soll der Mann sie am 17. März 2014 beleidigt haben, indem er zu einer Zeugin, die sich bei der 77-Jährigen als Putzfrau vorstellte, sagte, die Nachbarin sei eine Betrügerin. Der Amtsrichter befand damals: Die körperliche Attacke sei besonders verwerflich, weil die Geschädigt ihm sehr gebrechlich erscheine. Als strafmildernd wertete er allerdings, dass auch die 77-Jährige und ihr Mann den Nachbarschaftsstreit zu "befeuern" schienen. Der Richter stellte fest: "Der offensichtliche Altersstarrsinn beeinträchtigt, was Recht ist." Er verurteilte den 72-Jährigen zu 8000 Euro Geldstrafe.

Vor dem Landgericht schwieg der Mann nun. Dagegen schilderte seine Nachbarin im Zeugenstand, wie der Angeklagte ihr und ihrem ebenfalls schwerbehinderten Mann seit Jahren übel mitspiele. Und den Tag, an dem er sie attackiert habe, vergesse sie nie: "Sein Gesicht war verzerrt, die Augen traten hervor, wie eine Teufelsmaske." Ihr sei schwarz vor Augen geworden, und sie habe gedacht: "Es ist aus für mich." Für die Berufungskammer steht am Ende fest: Das Urteil ist zu Recht ergangen. Die Berufung wurde verworfen. Nun will der Angeklagte vor den Bundesgerichtshof ziehen.

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