Land will nicht gegen den Bund vorgehen Nachtflug beschäftigt weiterhin die Juristen

SIEGBURG · Dass das Land Nordrhein-Westfalen das Nachtflugverbot am Köln-Bonner Flughafen nicht vor Gericht erstreiten will, haben die Lärmschutzgegner ernüchtert zur Kenntnis genommen. Dennoch wollen sie weiter keine Gelegenheit auslassen, sich juristisch gegen den nächtlichen Fluglärm zur Wehr zu setzen.

"Wir bedauern die Haltung des Landes", sagte Wolfgang Hohn, Sprecher der Stadt Siegburg, am Montag auf Anfrage. "Es bestärkt uns nur darin, unseren Weg weiter zu gehen." Die Stadt strebt ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Auch die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/ Bonn prüft rechtliche Schritte.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte im vergangenen Jahr das von der rot-grünen Landesregierung vorgesehene Nachtflugverbot für Passagiermaschinen für unzulässig erklärt. Das Land zögerte danach mit rechtlichen Schritten gegen den Bund. Doch inzwischen ist klar, dass es dazu nicht mehr kommt.

Hintergrund sind drei Gutachten, die von der Landesregierung und Landtagsabgeordneten der Grünen in Auftrag gegeben worden sind. Demnach ist es dem Land nicht möglich, gegen Ramsauers Veto Rechtsmittel einzulegen. "Damit ist erst mal der Deckel drauf", sagte der Grünen-Verkehrsexperte im Landtag, Arndt Klocke. Sollte aber nach der Bundestagswahl im Herbst Rot-Grün die Regierung in Berlin stellen, würde die Landesregierung erneut die Initiative ergreifen.

Darin liegt - politisch gesehen - die Hoffnung von Helmut Schumacher. Der Hennefer ist stellvertretender Vorsitzender der Lärmschutzgemeinschaft. Er übt aber auch Kritik am Land: "Hätte die Landesregierung das Nachtflugverbot sofort umgesetzt, wären wir gar nicht erst in diese Situation gekommen."

Das Land hätte den Bund vor vollendete Tatsachen stellen müssen - und sich dabei durchaus einer juristischen Auseinandersetzung stellen können. "Unsere Anwälte sind der Auffassung, dass Ramsauers Position nicht haltbar ist", so Schumacher. Sie würden nach dem Rückzug des Landes nun prüfen, wie man gegen den Bescheid des Bundesverkehrsministers vorgehen kann.

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