Prozess in Siegburg Mühsame Suche nach dem Täter

SIEGBURG · Ein 42-Jähriger muss sich jetzt vor dem Amtsgericht Siegburg wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hatte durch sein Fahrverhalten im Dezember 2013 einen 73-Jährigen so schwer verletzt, dass dieser noch an der Unfallstelle verstarb.

Großer Andrang gestern im Siegburger Amtsgericht: Dort stand der erste Verhandlungstag um den tödlichen Verkehrsunfall mit Flucht in Sankt Augustin auf der Tagesordnung. Angeklagt ist ein 42-jähriger Mann, der durch sein Fahrverhalten am 18. Dezember 2013 auf der Bonner Straße in Sankt Augustin einen 73-jährigen Mann so schwer verletzt haben soll, dass das Opfer noch am Unfallort starb. Die Staatsanwaltschaft trug vor, der Mann habe den Straßenverkehr fahrlässig gefährdet und - als weitere Tat - sei vom Unfallort geflüchtet.

Zum Tathergang erfuhren die Zuhörer, dass der Täter zwei Autos überholt habe, die bei "Rot" an der Einmündung der Sandstraße auf die Bonner Straße hielten. Vor den Autos sei das Fahrzeug wieder auf die Geradeausspur eingeschert und habe das 73-jährige Opfer auf dem Fußgängerüberweg so schwer getroffen, dass der Mann fast 50 Meter weit durch die Luft flog.

[kein Linktext vorhanden]Wie die Obduktion ergab, handelte es sich um ein sogenanntes Polytrauma, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrandt erläuterte. Also mehrere schwere Verletzungen. Der Angeklagte, der während der Verhandlung ungerührt neben seinen Anwälten saß, machte zu den Vorhaltungen keine Angaben. Ob der 42-Jährige den Unfallwagen gelenkt hat, konnte gestern nicht ermittelt werden.

Eine Passantin, die mit ihrem damals achtjährigen Sohn an der Ampel auf "Grün" wartete, schilderte den Vorgang so: Sie habe das "Aufheulen" eines Automotors und "Gas geben" gehört, als die Fußgängerampel auf "Grün" umsprang. In dem Moment sei das spätere Opfer, aus der Nachbarschaft flüchtig bekannt, schon zügig auf den Zebrastreifen geeilt. Dort sei es zum Zusammenstoß gekommen. Sie habe mit ihrem Sohn instinktiv keinen Schritt mehr weiter gemacht, "sonst hätte es auch uns treffen können", erklärte sie dem Gericht. Ähnlich waren auch die Aussagen weiterer Zeugen. Einige von ihnen berichteten, zwei Männer seien später zur bereits abgesperrten Unfallstelle gekommen; sie seien als "unangenehm" oder "komisch" aufgefallen. Die Identität dieser Männer ist ungeklärt.

Ein Zeuge konnte zu dem Vorgang weitere Aussagen machen. Ihm war das Auto bereits an der Kreuzung B 56/Bundesgrenz- schutzstraße in Hangelar aufgefallen, wohl, weil der Fahrer ihm die Vorfahrt genommen hatte. An der Unfall-Kreuzung habe er hinter dem Kleinwagen gehalten, plötzlich sei dieser vor ihm nach links herausgezogen, der Fahrer habe Vollgas gegeben, dann habe er etwas fliegen sehen. Als schließlich die Kreuzung freigegeben war, habe er, nachdem er schon Helfer an der Unfallstelle gesehen hatte, die Verfolgung des flüchtigen Fahrzeugs aufgenommen. Tatsächlich fand der Zeuge den Wagen nicht weit entfernt am Holzweg mit Beschädigungen und Haaren an der Frontscheibe. Aber auch dieser Zeuge konnte nur sagen, dass der Fahrer wohl längere Haare hatte.

Der jetzt Angeklagte tauchte einen Monat später in der Autowerkstatt des Zeugen auf, angeblich, um mit dessen Kompagnon zu plaudern. Als man auf den Unfall zu sprechen kam, habe der Besucher viele Detailkenntnisse gehabt und erzählt, er besitze mehrere Schlüssel des Unfallwagens. Und einen Schlüssel habe er jemandem gegeben, der für ihn eine Tüv-Angelegenheit regeln sollte. Wie der Mann allerdings zu erreichen sei, wisse er nicht. Allerdings habe er auch keine Veranlassung gesehen, diese Erkenntnis der Polizei mitzuteilen.

Für Gericht und Staatsanwaltschaft bleibt also noch viel Arbeit, um Licht in das Geschehen zu bringen. Am kommenden Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.

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