Gerichtsurteil in Siegburg Mucher drohte seiner Schwester - 990 Euro Geldstrafe für 42-Jährigen

SIEGBURG · Ein 42-jähriger Mucher ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Siegburg wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden.

Im März kam es zum Streit zwischen dem Angeklagten und seiner 50-jährigen Schwester, in dessen Haus er ein Zimmer bewohnte. Da es bereits zuvor schon mehrfach zum Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Schwester gekommen war, sollte er ausziehen.

Am 14. März wollte der 42-Jährige sein ehemaliges Zimmer ausfegen und beschädigte eine Tür. Daraufhin kam es zwischen ihm und seiner Schwester zu einer Rangelei, bei der er der 50-Jährigen ins Gesicht schlug. Als ihn die Geschädigte daraufhin des Hauses verwies, soll er noch eine Glastüre mit einem Hammer zerschmettert und die Schwester wüst beschimpft haben. Er drohte auch damit das Haus anzuzünden.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er zwar den Schlag, die Beschimpfung und Bedrohung zugebe, jedoch keine Türen mit Absicht zerstört habe. Bei den Vorwürfen unterbrach er sowohl die Staatsanwältin als auch den Richter und musste mehrfach ermahnt werden.

Eine Freundin der Schwester erzählte in der Verhandlung schließlich von dem zweiten angeklagten Vorfall, der am 29. März stattgefunden hatte: Der Angeklagte sei alkoholisiert bei seiner Schwester aufgetaucht und hätte die Herausgabe seiner Sachen gefordert. Seine Schwester, die zu diesem Zeitpunkt ein Kontaktverbot bei der Polizei erwirkt hatte, verweigerte ihm den Zugang zum Haus, worauf der Mucher erneut drohte, das Haus anzuzünden.

Das Gericht berücksichtigte, dass es sich bei dem Streit um einen beidseitigen Familienzwist handelte und ließ die Körperverletzung im Urteil außen vor. Der Mucher wurde wegen Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung verurteilt.

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