RWE-Honorar für Ex-Landrat Kühn "Moralisch hoch bedenklich"

RHEIN-SIEG-KREIS · Die Stichwahl um das Landratsamt wird nicht wiederholt. Das ist das Ergebnis der jüngsten Kreistagssitzung. Doch die Nebenbezüge des Ex-Landrats bleiben ein Thema.

Eigentlich ist die Angelegenheit erledigt: Dass die Kreistagswahl und vor allem die Landrats-Stichwahl drei Wochen später für gültig erklärt werden würden, war bereits vor der Kreistagssitzung am Donnerstag erwartet worden. So kam es auch - doch dem voraus ging ein politischer Schlagabtausch, den SPD-Parteichef Sebastian Hartmann einläutete.

Die Sozialdemokraten hatten sowohl die Kreistags- als auch die Stichwahl angefochten, obwohl Hartmann in seiner Rede eingestand, dass diese Wahlanfechtung "ein schwaches Schwert" sei. Er betonte zudem, dass es der SPD nicht um die Person Sebastian Schuster gehe, die in der Stichwahl am 15. Juni gegen den SPD-Kandidaten Dietmar Tendler angetreten war und gewonnen hatte: "Die Integrität des jetzigen Landrats steht nicht infrage", sagte Hartmann.

Hart ging er jedoch erneut mit Ex-Landrat Frithjof Kühn und dessen Verwaltung ins Gericht, die "aus wahltaktischem Kalkül Maßnahmen" verzögert hätten, obwohl Kühn "als Wahlleiter eigentlich zur Neutralität verpflichtet" gewesen sei. Die SPD wirft dem Kreis vor, sein Gutachten zum Umgang mit den RWE-Bezügen des damaligen Landrats Kühn (rund 600 000 Euro) bewusst bis nach der Stichwahl zurückgehalten zu haben.

Kreissprecherin Rita Lorenz betonte auf Nachfrage, dass der Kreis das Ergebnis des von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens - nämlich, dass Kühn die Einkünfte, die er vorbehaltlich an den Kreis abgeführt hat, grundsätzlich zustehen - der Bezirksregierung zur Prüfung und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben habe. "Klar ist: Bevor die Rechtslage nicht geklärt ist, werden wir nichts auszahlen."

Grünen-Fraktionschef Ingo Steiner sagte im Kreistag, dass die "Geldfrage" um Kühn "moralisch hoch bedenklich" bleibe. "Doch dafür ist die Politik und Verwaltung im Rhein-Sieg-Kreis nicht zuständig." Darauf zielte auch Jürgen Becker (CDU) ab, als er Hartmann vorhielt, "zwei rechtliche Fragen in der Debatte zu vermischen". Ob Kühn das Geld zustehe, sei eine Frage, die das NRW-Innenministerium und die Regierungspräsidentin seit Jahren zu klären hätten. "Hier geht es aber nur darum, ob seitens des Kreises ein Verhalten vorliegt, das eine Wahlanfechtung rechtfertigt."

Das war nach Meinung der Mehrheit der Kreistagsmitglieder nicht der Fall: CDU, Grüne, FDP und AfD votierten dafür, die Einsprüche der SPD abzuweisen und die Wahlen für gültig zu erklären. Eine Neuwahl gibt es also nicht. Das "Kapitel Kühn" ist aber wohl noch nicht abgeschlossen. Die SPD will prüfen, ob sie gegen den Beschluss vor Gericht zieht.

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