Prozess in Siegburg Mann ließ Jugendliche Marihuana rauchen

SIEGBURG · Er wollte in Ruhe Marihuana rauchen, als er von der zwölfjährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin im Keller der gemeinsamen Wohnung überrascht wurde. Im berauschten Zustand ließ der 28-Jährige das Mädchen und ihre ein Jahr ältere Freundin Ende des letzen Jahres ebenfalls an der Wasserpfeife ziehen.

Wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige wurde er nun vom Schöffengericht am Amtsgericht Siegburg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Durch sein Geständnis ersparte er den beiden Mädchen die Aussage vor Gericht.

"Ich habe Marihuana geraucht, war zugedröhnt und habe mir in dem Moment nichts dabei gedacht", sagte der Lagerarbeiter. Heute bereue er, dass er der angeblichen Bitte des Mädchens so schnell nachgegeben hätte und sie rauchen ließ. Doch dies war nicht das einzige Mal, dass er Minderjährigen den Konsum von Marihuana ermöglichte. Im Frühjahr dieses Jahres rauchte er die Droge zusammen mit einem 15-jährigen Bekannten der Mädchen.

"Ich habe vier Jahre lang unregelmäßig Marihuana konsumiert, aber jetzt habe ich damit aufgehört", versicherte er dem Gericht. Von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mit der er zusammen einen dreijährigen Sohn hat, lebt der Lagerarbeiter mittlerweile getrennt, derzeit bei seinen Eltern in Sankt Augustin.

Herausgekommen war seine Tat, da der Marihuanakonsum der Mädchen auf dem Schulhof die Runde machte und besorgte Eltern die Polizei informierten.

"Ihnen hätte bewusst sein sollen, dass Kinder oder Jugendliche in diesem Alter nur schwer unterscheiden können, was Recht und was Unrecht ist", redete der zuständige Richter Ulrich Wilbrand dem Angeklagten ins Gewissen. Und dieser verstand es auch scheinbar: "Wenn ein Erwachsener so etwas vormacht, denken die Kinder, dass dies schon in Ordnung wäre", gab er reumütig zu. Die Jugendlichen wollte der Richter außen vor lassen und ihnen die Aussage vor Gericht ersparen.

Umso erfreuter waren er und seine beiden Schöffen, als der 28-Jährige die ihm vorgeworfene Tat vollständig einräumte. Trotzdem appellierte Richter Wilbrand an die Vernunft der beiden erschienenen Mädchen: "Haltet Euch von solchen Dingen fern." Zusätzlich zu seiner sechsmonatigen Bewährungsstrafe muss der 28-Jährige auch eine Geldstrafe von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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