Betreuungsgeld im Rhein-Sieg-Kreis Kreis bewilligt keine neuen Anträge mehr

RHEIN-SIEG-KREIS · Im Rhein-Sieg-Kreis wird ab sofort kein Antrag mehr auf Betreuungsgeld bewilligt. Damit setzt die Kreisverwaltung eine Vorgabe des NRW-Familienministeriums um, die sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag die bisherige Regelung zur sogenannten Herdprämie für verfassungswidrig erklärt. Demnach ist nicht der Bund zuständig, sondern das jeweilige Bundesland. NRW plant keine landeseigene Prämie.

"Ab sofort wird die Elterngeldkasse des Rhein-Sieg-Kreises keine neuen Bewilligungen im Rahmen des Betreuungsgeldes mehr aussprechen dürfen", so Sozialdezernent Hermann Allroggen am Mittwoch. Weil es durch das Urteil aus Karlsruhe keine Rechtsgrundlage mehr gibt, kann auch niemand mehr die Leistung beantragen. Aber: Wer in der Vergangenheit schon Betreuungsgeld erhalten hat, muss es laut Kreis nicht zurückzahlen. "Weiterhin geht die Betreuungsgeldkasse davon aus, dass Eltern, die aktuell im laufenden Bezug sind, die Leistung weiterhin ausgezahlt bekommen", so der Kreis.

Seit Einführung des Betreuungsgeldes 2013 wurden beim Kreis insgesamt 6032 Anträge bewilligt. Zurzeit erhalten etwa 4500 Eltern diese Leistung. Rund 100 Anträge sind laut Kreis noch unbearbeitet. Ob es eine Sonderregelung geben wird für Anträge, die zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung bereits gestellt, aber noch nicht entschieden waren, ist derzeit noch offen. "Hierzu warten wir auf eine Entscheidung des Bundesfamilienministeriums. So lange müssen die Anträge zurückgestellt werden", sagte Allroggen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort