RWE-Aufsichtsratsvergütungen Kreis behält RWE-Geld vorerst ein

RHEIN-SIEG-KREIS · Das NRW-Innenministerium tut sich schwer, eine Entscheidung zum Umgang mit RWE-Aufsichtsratsvergütungen zu treffen - sofern sie an Personen fließen, die Hauptverwaltungsbeamte sind.

Laut einer Stellungnahme von Innenminister Ralf Jäger (SPD) für den Landtagsausschuss für Kommunalpolitik dauert die rechtliche Prüfung an. Dort hatten die Piraten das Thema gestern auf die Tagesordnung gebracht. Anlass war die Frage, ob Ex-Landrat Frithjof Kühn seine Vergütungen aus dem Aufsichtsrat des Konzerns behalten darf oder dem Rhein-Sieg-Kreis überlassen muss. Es geht um einen Betrag von 531 171 Euro.

Kühn hatte das Geld, das er als RWE-Aufsichtsratsmitglied erhalten hat, an die Kreiskasse abgeführt - unter Vorbehalt, weil die Rechtslage ungeklärt ist. Gegen Ende seiner Amtszeit als Landrat - er schied am 22. Juni aus - regte er in der Kreisverwaltung an, dass geprüft werde, wem das Geld zusteht. Das Rechtsamt legte im Juni ein Gutachten vor, wonach Kühn das Geld vom Kreis zurückverlangen kann. Nach Einschätzung dieses Kreis-Gutachtens ist Kühn nicht als Landrat, sondern privat Mitglied des RWE-Aufsichtsrats. Sein Amt sei dafür keine Voraussetzung gewesen, anders als etwa beim RWE-Regionalbeirat. Der RWE-Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung bestimmt, Kühn ist dort bis 2016 gewählt. Er wurde nicht vom Kreis entsandt und vertritt diesen nach eigenen Angaben auch nicht als Aktionär. Der Kreis besitzt 1,4 Millionen RWE-Aktien. Frithjof Kühn hat nach eigener Aussage lediglich darum gebeten, die Rechtslage zu prüfen.

Die Auffassung der Kreisverwaltung ist in der Kreispolitik wie auch auf der Landesebene umstritten. Minister Jäger ließ im Sommer verlauten, dass Kühns RWE-Geld der Öffentlichkeit gehöre. Bislang hat er aber noch keine Regelung getroffen. Wie Jäger gestern dem Ausschuss berichtete, hat das Land den Kreis gebeten, das Geld bis zur Klärung des Sachverhalts nicht auszuzahlen. Zudem trat das Ministerium an RWE heran und bat um Informationen über Berufungsgrundsätze für Mitglieder in Beiräten und im Aufsichtsrat.

"Zur weiteren Aufklärung der Angelegenheit ist ein Gespräch mit Vertretern des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre vorgesehen", heißt es im Jäger-Bericht. Eine Sprecherin des Ministeriums ergänzte auf Anfrage: "Wir wollen bis Jahresende Klarheit haben." Die Angelegenheit werde vom Ministerium sorgfältig geprüft, zumal es sich um ein Novum handele. "Natürlich gibt es ähnliche Fälle, in denen ein Hauptverwaltungsbeamter im RWE-Aufsichtsrat sitzt", so die Sprecherin. "Es ist bisher aber noch nicht vorgekommen, dass eine Forderung auf Rückzahlung im Raum steht." In dem RWE-Gremium sitzen auch die Oberbürgermeister Ullrich Sierau (Dortmund) und Dagmar Mühlenfeld (Mülheim/Ruhr): Sie führen die Vergütungen nach eigenen Angaben an ihre jeweilige Stadtkasse ab.

Sollte das Land zu dem Ergebnis kommen, dass Kühn das Geld zusteht, könne das "zu einem Dammbruch führen", sagte Torsten Sommer, Sprecher der Piraten im Ausschuss. Denn dann könnten auch andere Hauptverwaltungsbeamten ihre Aufsichtsratsvergütungen einbehalten oder zurückverlangen, befürchtet Sommer, der von seiner Parteikollegin Anja Moersch instruiert worden war. Die Troisdorferin sitzt für die Piraten im Kreistag.

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