Schwarzfahrt mit Ansage Kontrolleur zeigte keine Erbarmen

BONN · Es gibt viele Gründe für Schwarzfahrer, öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis zu benutzen. Die einen tun es, weil sie kein Geld haben, andere wollen selbiges schlichtweg sparen, und wieder andere machen einen Sport daraus. Und sie alle eint dasselbe: die Angst vor dem Kontrolleur.

 Fahrscheinkontrolle.

Fahrscheinkontrolle.

Foto: Volker Lannert

Die aber hatte ein Schwarzfahrer aus Berlin, der am 11. 11. 2011 bei Siegburg in einem ICE erwischt wurde, mitnichten. Denn er wähnte sich mit einer besonders pfiffigen Idee vor Strafe geschützt: Für alle sichtbar hatte er an seine Wollmütze einen Zettel gesteckt, auf dem stand: "Ich fahre schwarz." Und als er dem Kontrolleur sein Ticket zeigen sollte, zeigte er statt dessen nur triumphierend in Richtung Mütze.

Den Kontrolleur aber beeindruckte diese Schwarzfahrt mit Ansage nicht die Bohne. Er warf den Mann aus dem Zug und schrieb eine Anzeige wegen Leistungserschleichung gegen den Studenten, der sich nun auch in zwei Instanzen vor Strafgerichten in Siegburg und Bonn nicht mit seinem Argument durchsetzen konnte, das da lautete:

Wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung könne man ihn doch nun wirklich nicht verurteilen, denn er habe doch ganz gewiss nicht den Eindruck erweckt, er sei im Besitz eines gültigen Fahrausweises. Vielmehr habe er ganz offen gezeigt, dass er als Schwarzfahrer unterwegs sei.

Entgegen seiner festen Überzeugung schützt ihn das jedoch nicht vor Strafe. Aber immerhin musste er nicht auch noch zu den Prozessen als Schwarzfahrer anreisen: Die Justiz zahlte dem mittellosen Mann die Zugfahrten.

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