Falsche Behörde verklagt Klage nach Unfall abgewiesen

TROISDORF/BONN · Gescheitert ist ein Autobesitzer aus Neunkirchen-Seelscheid mit dem Versuch, vom Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatz für sein bei einem Unfall auf der Kreisstraße 29 in Troisdorf beschädigtes Auto zu bekommen. Die Richter der 1. Zivilkammer am Bonner Landgericht wiesen die Klage jetzt ab, da der Autobesitzer nicht das Land, sondern den Rhein-Sieg-Kreis hätte verklagen müssen.

Im Juni 2010 war die Ehefrau des Klägers auf der durch Regen nassen Mendener Straße, die an dieser Stelle über die Bahngleise führt und eine scharfe Linkskurve macht, in die Leitplanke gerutscht. Die Folge war ein wirtschaftlicher Totalschaden des Autos. Gut 9000 Euro forderte der Kläger vor Gericht als Schadensersatz.

Ein Sachverständiger war zu dem Schluss gekommen, dass die Straße an dieser Stelle bei Nässe "außergewöhnlich glatt" sei und der Baulastträger daran etwas ändern müsse. Die Klage scheiterte jedoch, da der Landesbetrieb Straßenbau vom Kreis zwar Kontrollaufgaben übernommen hat und Ausbesserungsarbeiten vornimmt.

Die Richter kamen allerdings zu dem Schluss, dass die "Griffigkeit" und eine eventuell notwendige Erneuerung des Straßenbelags weiterhin Aufgabe des Kreises sind. Eine Nachfrage bei der Polizei hatte ergeben, dass die fragliche Stelle kein Unfallschwerpunkt sei. Innerhalb von drei Jahren wurden sieben Unfälle registriert. Obwohl der Straßenbelag laut dem Gutachter an einigen Stellen regelrecht spiegelte, entschieden die Richter, dass die Kontrolleure des Landes den Kreis nicht über die augenscheinliche Auffälligkeit informieren mussten.

Der Kreis lässt die Griffigkeit regelmäßig messen. Bei der Überprüfung im Jahr 2008 war der Schwellenwert aber wohl noch nicht unterschritten. Mit der Abweisung der Klage dürfte der Rechtsstreit beendet sein: Würde der Mann jetzt den Kreis verklagen, wäre der Fall verjährt.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 468/11

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