Firma verklagt Troisdorferin Imitation einer Luxusuhr für 15 Euro verkauft

TROISDORF/BONN · Sehr teuer kommt es voraussichtlich eine Geschäftsfrau aus Troisdorf zu stehen, dass sie in ihrem Schnäppchenmarkt eine Uhr verkauft hat, die einem Modell einer Schweizer Luxusuhrenfirma ähnlich sehen soll.

Vor dem Bonner Landgericht hat die Uhrenfirma jetzt eine Unterlassungsklage eingereicht. Zudem klagt sie auf die Zahlung von Schadensersatz und verlangt Auskunft darüber, wo die Händlerin die Uhr eingekauft hat.

Die Anwältin der zur mündlichen Verhandlung nicht persönlich erschienenen Geschäftsfrau teilte mit, dass ihre Mandantin die Uhr gemeinsam mit 24 weiteren verschiedenen Uhren "in einer Baracke in Erfurt" erworben habe. Kosten: 1,30 Euro pro Uhr. Verkauft wurde die fragliche Uhr dann im Dezember des Vorjahres in Troisdorf für knapp 15 Euro.

Allerdings handelte es sich bei dem Käufer um einen Detektiv, der für die Uhrenfirma unterwegs war. Das Imitat sieht laut Klägerin einem "Klassiker" aus dem eigenen Sortiment ähnlich, den es seit 1988 gibt und der um die 2000 Euro kostet. Der Anwalt der Klägerin: "Das war mal das absolute Zugpferd."

Auf den Besuch des Detektivs folgte eine Abmahnung durch den Luxusuhrenhersteller. Da die Schnäppchenmarktbetreiberin zunächst behauptete, die Uhr sei nicht aus ihrem Geschäft, wurde sie nun verklagt. Die Anwältin der Beklagten behauptete, dass ihre Mandantin die Originaluhr gar nicht kenne. Zudem seien die Uhren "nicht zu vergleichen". Das sehen die Richter der 1. Zivilkammer anders: Ihrer Meinung nach ist die Billiguhr sehr wohl eine Nachahmung. Sie gaben der Beklagten zu verstehen, dass der Unterlassungsklage wohl stattgeben wird.

Der Forderung, Auskunft über den Bezugshändler zu erteilen, kam die Beklagte nach. Einen berechtigten Schadensersatzanspruch sehen die Richter nicht. Trotzdem wird der Prozess für die Troisdorferin wohl sehr teuer werden: Da keine gütliche Einigung erzielt wurde, werden die Richter nun ein Urteil fällen. Vor allem aufgrund des bei solchen Fällen üblichen hohen Streitwerts von 100.000 Euro dürfte sich die Rechnung für die Schnäppchenmarktbetreiberin bei einer Verurteilung in allen Punkten auf mehr als 10.000 Euro belaufen.

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