Lohmarer zahlt 300 Euro für einen guten Zweck Gutachter entlastet Ladendieb

SIEGBURG · Ein 26-jähriger Lohmarer musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten, da er am 28. November 2011 eine Flasche Absinth in einem Supermarkt gestohlen hatte.

Als er von dem Ladendetektiv angesprochen wurde, soll er handgreiflich geworden sein. Der Vorwurf des räuberischen Diebstahls blieb jedoch nicht lange bestehen.

Der Angeklagte sagte in der Verhandlung, dass er niemanden verletzen wollte. Der Ladendetektiv hätte ihm den Arm auf den Rücken gedreht, was bei ihm starke Schmerzen verursachte. Später sei ihm noch eine bezahlte Bierdose aus den Händen gerissen worden. Dabei hätten sich der Angeklagte und der Ladendetektiv verletzt.

Zudem gab der Angeklagte an, bei dem gesamten Vorgang wie in Trance gehandelt zu haben. Grund dafür seien die Medikamente, die er damals gegen starke Schmerzen aufgrund eines schlecht verheilten Schlüsselbeinbruchs nehmen musste. Die Verletzung hatte er sich 2005 zugezogen. Dabei hatte ihn seine Mutter beim rückwärts Einparken überrollt.

Die Verteidigung konnte die Medikamenteneinnahme anhand von Rezepten beweisen. Nebenwirkungen wie Sinnestäuschungen kämen bei bereits vorhandenen psychischen Störungen vor, wegen derer der Angeklagte in Behandlung ist. Ein Gutachter bescheinigte dem 26-Jährigen eine eingeschränkte Handlungskontrolle. Außerdem habe er ein Alkoholproblem gehabt. Das Gericht verlangte vom geständigen Angeklagten die Zahlung von 300 Euro für einen guten Zweck.

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