Nach Landrats-Stichwahl Gremium weist den SPD-Einspruch zurück

RHEIN-SIEG-KREIS · Die Entscheidung obliegt letztlich dem Kreistag. Folgt der in seiner Sitzung am 30. Oktober der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, wird er die Wahlen von Landrat und Kreistag am 25. Mai sowie die Landrats-Stichwahl am 15. Juni für gültig erklären.

Der Ausschuss hat gestern die unter anderem von der SPD Rhein-Sieg erhobenen Einsprüche gegen die Kreistagswahl und die Landrats-Stichwahl zurückgewiesen und beide für gültig erklärt - gegen die Stimmen der SPD. Im Fall der Landratswahl am 25. Mai hat diese sich dem Votum der anderen Fraktionen angeschlossen.

Damit folgt der Wahlprüfungsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises der im Auftrag der Kreisverwaltung verfassten rechtsgutachterlichen Stellungnahme. Wie berichtet, widerlegt diese den Einspruch der Sozialdemokraten. Die werfen der Verwaltung vor, ihr Gutachten zum Umgang mit den von Frithjof Kühn abgeführten RWE-Aufsichtsratsvergütungen bewusst zurückgehalten zu haben. Erst zwei Tage nach der Landrats-Stichwahl hatte die Verwaltung die Fraktionen darüber informiert, dass Kühn die rund 600.000 Euro aus seiner Nebentätigkeit nach ihrer Auffassung zustehen.

An ihrem Einspruch hält die SPD weiter fest. "Die Informationen hätten wesentlich früher vorliegen können", sagte der Vorsitzende der SPD Rhein-Sieg, Sebastian Hartmann, gestern im Vorfeld des Ausschusses. Das Gutachten der Verwaltung berufe sich auf ein Urteil aus 2011. "Es ist unverständlich, dass die Kreisverwaltung drei Jahre für ihre Ausarbeitung gebraucht haben soll", findet auch der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Folke große Deters. Über die Jahre seien mehrere Nachfragen seiner Partei mit Verweis auf die unklare Rechtslage abgefertigt worden.

Zudem wirft die SPD dem ehemaligen Landrat vor, seine Neutralitätspflicht eklatant verletzt zu haben. Nach der Kreisordnung bestehe eine Offenbarungspflicht, nach welcher der Landrat zu informieren habe. Fraktionschef Dietmar Tendler, der für das Amt des Landrates kandidiert hatte, zeigte sich vor allem menschlich enttäuscht: "Es war ein fairer Wahlkampf. Bis zu dem Tag, als das Gutachten der Kreisverwaltung bekannt wurde."

"Politisches Getöse", nannte Torsten Bieber, Fraktionsvorsitzender der CDU Rhein-Sieg, das Agieren der Sozialdemokraten, und wunderte sich vor allem über den Zeitpunkt, an welchem sich deren Widerstand regte: "Erst als bekannt wurde, dass es eine schwarz-grüne Koalition gibt, haben sie ihren Einspruch eingelegt." Sein Stellvertreter Jürgen Becker ergänzte, dass der Neuigkeitswert des Gutachtens nicht hoch gewesen sei. "Die Kreisverwaltung hat sich nach der Kommunalaufsicht zu richten. Und die hat den Fall Kühn bis heute nicht geklärt."

"Die Fakten sind uns allen bekannt", sagte Michaela Balansky von den Grünen. Daran habe auch das Schreiben an die Bezirksregierung nichts geändert. "Wir wissen bis heute nicht, was mit dem Geld geschehen wird."

FDP-Fraktionschef Karl-Heinz Lamberty stimmte der SPD in Teilen zu. "Es hat mich durchaus gewundert, wie lange die Kreisverwaltung für ihr Gutachten gebraucht hat", sagte er. Gleichwohl glaube er, dass eine frühere Bekanntgabe das Wahlergebnis nicht geändert hätte. Die SPD wartet nun die Entscheidung des Kreistages ab. Anschließend hat sie vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, so Folke große Deters. Ob sie davon Gebrauch machen wird, sei noch nicht entschieden.

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