Siegburger Künstler darf nicht ausstellen Gemälde sollen "brandgefährdend" sein

SIEGBURG · Seit Jahrzehnten malt und zeichnet Hermann Josef Hack auf Zeltplane, dem Material der Nomaden und Flüchtlinge. Vor etwa einem Jahr ging der Künstler mit seinen großformatigen Bildern in die dritte Dimension, indem er sie zu "bewohnbaren Bildern" umwidmete.

 Bei der Arbeit: Hermann Josef Hack fertigt eine seiner Zeltplanen vor seinem Atelier in Siegburg an.

Bei der Arbeit: Hermann Josef Hack fertigt eine seiner Zeltplanen vor seinem Atelier in Siegburg an.

Foto: Paul Kieras

Aus den Planen errichtete er während einer Aktion zum UN-Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2014 vor dem Reichstag in Berlin Notunterkünfte. Damals bot Hack dem Kunstbeirat des Bundestages an, die auf Zeltplanen und zum Teil in Zusammenarbeit mit Flüchtlingen im Libanon entstandenen Kunstwerke im Parlamentsgebäude kostenlos auszustellen.

Eigentlich konnte der Siegburger optimistisch sein, nachdem einige Mitglieder des Kunstbeirats ihm ihre Unterstützung zugesagt hatten. Nun bekam er eine Absage. Die lapidare Begründung: Hacks Arbeiten, Bilder, die an einer Wand befestigt werden, so dass sie ein Dach bilden und Notbehausungen ähneln, seien "brandgefährdend".

Für den Künstler ist die Entscheidung samt Begründung nicht nachvollziehbar: "Meine bewohnbaren Bilder sind brandgefährdend, nicht aber die edlen Leinwände von Richter, Polke, Rauch und Co. Von denen geht keine Gefahr aus. Rein physikalisch ist Leinwand aber brennbarer als Zeltplane. Es kann also nicht am Material, es muss am Inhalt liegen", nimmt Hack an.

Als Zeichen der Solidarität mit allen, die bereitwillig ihre Turnhallen und Begegnungszentren für Flüchtlinge zur Verfügung stellen, sollten die Bilder im Parlamentsgebäude neben den Arbeiten der deutschen "Malerfürsten" den Volksvertretern vor Augen führen, "dass hier nicht nur die Interessen von wohlhabenden Lobbyisten gesehen werden dürfen", erklärt Hack seine Absicht.

Damit habe er bewusst ein heißes Eisen angepackt, an dem sich die Volksvertreter aber wohl "nicht die Finger verbrennen" wollten, vermutet Hack. Folge man der Argumentation des Beirats, müsste man "sämtliche Flüchtlingslager aus Zeltplanen auf der Stelle schließen." Er habe gar nicht gewusst, dass seine Arbeiten "einen Reichstagsbrand auslösen können."

Bereits die zweite Ablehnung

Diejenigen, die keine Lobby hätten, seien im Reichstag anscheinend unerwünscht, echauffiert sich Hack, der bereits zum zweiten Mal eine Ablehnung erfährt. Im Jahr 2000 wollte er dem Bundestagspräsidenten einen Teil seines "Arme-Socken-Teppichs" schenken. Die damalige Begründung für die Verweigerung: kein Platz.

Über diesen Teppich aus Strümpfen Tausender Erwerbsloser aus ganz Deutschland war der SPD-Bundeskanzlerkandidat Gerhard Schröder am Wahltag 1998 zur Wahlurne geschritten. Wenig später hatte Hack den Teppich immer dann vor dem Bundeskanzleramt ausgerollt, wenn dort die Spitzengespräche des "Bündnis für Arbeit" stattfanden.

"Wenn die Bilder zu brandgefährdend sind, um sie im Reichstag zu präsentieren, dann werde ich beantragen, sie draußen davor zu zeigen. Ich bin schon jetzt auf die nächste Ausrede gespannt. Wetterfest und straßenerprobt sind meine Bilder ja", zeigt Hack sich kämpferisch.

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