Gerichtsverhandlung in Siegburg Geldstrafe für Schlag in die Magengrube

SIEGBURG · 29-Jähriger streckte 20-Jährigen nieder

Die Attacke eines 29-jährigen gebürtigen Kasachen auf einen 20-Jährigen in Eitorf im Sommer 2014 beschäftigte jetzt das Amtsgericht Siegburg. Beide kannten sich als Konsumenten aus der Drogenszene, hatten aber länger keinen Kontakt mehr und trafen sich zufällig in Eitorf.

Der Ältere hatte dem Jüngeren einmal 400 Euro geliehen, die aber nur kleckerweise zurückgezahlt bekommen. Es ging um rund 250 Euro.

In einem zunächst verbalen Streit verpasste der 29-Jährige dem 20-Jährigen einen Schlag auf den Solarplexus, also auf die Gegend zwischen Brustkorb und Magengrube. Der Schlag ließ den 20-Jährigen zu Boden gehen - der Vater seiner früheren Freundin eilte hinzu und kümmerte sich um den auf dem Boden Liegenden. Nach anfänglich zähem Leugnen eines kräftigen Schlages gestand der 29-Jährige nach stundenlanger Verhandlung die Tat.

Vorsitzender Richter Hauke Rudat verurteilte den Mann zu einer Strafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro und ließ im Schlusswort keinen Zweifel daran, dass niemand das Recht in die eigene Hand nehmen dürfe.

Anfänglich hatte der Angeklagte immer wieder beteuert, er habe dem Opfer nur eine Art "Klaps" gegeben. Dass der 20-Jährige umgefallen sei, müsse daran gelegen habe, dass er betrunken gewesen sei.

Er sei "komisch gegangen und habe gelallt". Dafür ließen sich indes keine Belege finden. Beamte der Eitorfer Polizeiwache, bei denen der 20-Jährige Anzeige erstattete, konnten nicht bestätigen, dass der Mann Alkohol getrunken hätte. Auch die Ex-Freundin und deren Vater sagten übereinstimmend, dass der 20-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht getrunken habe.

Auch die Zeugen, die der Angeklagte aufgeboten hatte, konnten letztlich nichts zu dessen Entlastung beitragen.

Richter Rudat wurde ziemlich sauer ob des hartnäckigen Leugnens des Angreifers, und erst nach zweimaliger Beratung mit seinem Anwalt gab der 29-Jährige zu, dem Opfer besagten Schlag verpasst zu haben. "Es tut mir leid, ich wollte nicht, dass er umfällt", sagte der Angeklagte.

Das Geständnis brachte ihm dann die relativ milde Strafe ein, denn die Staatsanwaltschaft hatte 80 Tagessätze zu je 35 Euro gefordert.

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