Urteil in Siegburg Fünffacher Vater wegen Brandstiftung verurteilt

SIEGBURG · Am Amtsgericht Siegburg ist ein 50-jähriger Niederkasseler wegen schwerer Brandstiftung zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der fünffache Familienvater war angeklagt, in der Silvesternacht 2012/2013 in mehreren Zimmern seines Wohnhauses in Niederkassel Feuer gelegt zu haben. Dazu soll er Brandbeschleuniger in Form von Benzin benutzt haben.

Die Frau des Angeklagten und ihre Kinder waren in dieser Nacht nicht zu Hause. Ein Nachbar wurde durch den Knall einer Explosion auf den Brand aufmerksam und rannte sofort los, um zu helfen. Seine Frau rief derweil die Feuerwehr. Am Haus angekommen, bemerkte der 40-Jährige einen davon laufenden Mann.

Der Nachbar verfolgte den Flüchtigen und riss ihm die Mütze vom Kopf, dabei erkannte er den Hausbesitzer. "Er sagte, ich solle ihn gehen lassen, sonst käme er ins Gefängnis", berichtete der 40-jährige Zeuge. Die Nachfrage, ob noch jemand im Haus sei, verneinte der Hausbesitzer und stieg schließlich in ein Auto. Der Nachbar wollte den 50-Jährigen am Wegfahren hindert und öffnete die Autotür. Trotzdem fuhr der 50-Jährige los und streifte noch ein parkendes Auto.

Aussage fällt Nachbarn schwer

Dem Nachbarspaar fiel es sichtlich schwer, vor Gericht gegen den Angeklagten auszusagen. Schließlich hätten sie länger als zehn Jahre in guter Nachbarschaft gelebt. "In dieser Nacht hatten alle Anwohner Angst, dass das Feuer auf ihre Häuser überspringen könnte. Die Feuerwehr hatte bis in die Morgenstunden gelöscht."

Der Angeklagte wollte zu dem Tatvorwurf der Brandstiftung nichts sagen und äußerte sich nur zu seinen persönlichen Umständen. Nach und nach wurde in der Verhandlung deutlich, dass er sowohl familiäre als auch finanzielle Probleme hat, die als Motiv in Frage kämen. Von seiner Frau lebt er inzwischen getrennt.

Das Haus in Niederkassel ist in der Silvesternacht fast vollständig ausgebrannt und unbewohnbar. Bis zum Schluss der Verhandlung blieb der 50-Jährige unkooperativ. Ob der Angeklagte alleine gewesen sei, könne nicht festgestellt werden, sagte Richter Hauke Rudat. Sicher wäre jedoch, dass der Nachbar den Angeklagten erkannt habe und ein Unschuldiger von seinem brennenden Heim nicht wegrennen würde. Dass er nicht vorbestraft war und sich letztendlich nur selber mit der Tat geschädigt habe, wirkte sich strafmildernd aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Fast wie früher
Ein Vergleich: Der Markt in Siegburg früher und heute Fast wie früher