Urteil in Siegburg Frau warf Ex-Freund Körperverletzung vor

SIEGBURG · Ein Niederkasseler ist gestern am Amtsgericht Siegburg vom Vorwurf der schweren Körperverletzung in allen Anklagepunkten freigesprochen worden.

Die Ex-Freundin des 33-Jährigen behauptete, dass sie mehrmals geschlagen, getreten und gewürgt worden sei. In einem Fall habe er ihr sogar den Fuß gebrochen.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, an Weiberfastnacht 2009, im Winter 2011 und am 16. Juli 2012 seiner damaligen Freundin Gewalt angetan zu haben. "Ich schlage keine Frau", sagte er vor Gericht. Die 26-jährige Nebenklägerin berichtete, dass es immer wieder Streit wegen des gemeinsamen Sexuallebens gegeben habe.

An Weiberfastnacht sei der Streit um eine Ex-Freundin eskaliert. Dabei habe der 33-Jährige sie getreten und ihr ein blaues Auge geschlagen. Auch der Ex-Freund habe eine Kratzspur davongetragen. Beide hätten sich anschließend die Verletzungen überschminkt und seien Karneval feiern gegangen. Der Angeklagte konnte in der Verhandlung Fotos des Abends zeigen, auf denen er teilweise abgeschminkt war und keinerlei Kratzspuren zu sehen waren.

Angeklagter soll Freundin den Fuß gebrochen haben

Bei der Tat im Winter 2011 konnte sich die Angeklagte weder an den Anlass des Streites noch an den Monat erinnern. Damals habe er sie fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Auf die Fragen, wo der Angriff stattgefunden habe, gab die 26-Jährige widersprüchliche Antworten. Als sie der Staatsanwalt darauf aufmerksam machte, wurde die Kassiererin energisch: "Was ist daran nicht zu verstehen? Ich habe es doch genau geschildert!"

Der schlimmste Tag ihres Lebens sei der 16. Juli 2012 gewesen, als ihr Freund ihr den Fuß gebrochen habe, indem er sie zuerst zu Boden geschlagen habe und ihr anschließend den Knöchel verdreht und mehrmals mit der Faust auf den Fuß geschlagen habe. Beim Arzt sagte sie, dass sie die Treppe hinunter gefallen sei.

"Das bereue ich bis heute, so hat niemand die vielen blauen Flecke gesehen", ergänzte sie. Der Richter merkte an, dass bei derartigen Verletzungen dem Arzt etwas auffallen sei. Zudem weise die Aussage der 26-Jährigen sogenannte Strukturbruchmerkmale auf. Wenn sich Zeugen auch auf Nachfrage an keine Details erinnern, dann sei dies ein Indiz für eine falsche Aussage. Auf Grund der Zweifel wurde der Angeklagte freigesprochen.

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