Bewährungsstrafen für Siegburger Brüder Familienkrach endet vor Gericht

SIEGBURG · Zwei Brüder haben Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten. Ein Familienstreit war in der Silvesternacht 2013/2014 eskaliert, bei dem die beiden Brüder ihren Cousin verletzten.

Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung hieß es am Dienstag vor dem Siegburger Amtsgericht für einen 33-Jährigen aus Siegburg. Sein 28-jähriger Bruder kam mit einem Jahr auf Bewährung davon. Angeklagt waren die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung, weil auch ein Beil mit im Spiel gewesen sein soll. Zudem müssen die beiden Angeklagten 2500 Euro an den Verletzten zahlen sowie Verfahrenskosten übernehmen.

Die beiden Brüder waren Anfang des vergangenen Jahres auf ihren Cousin wütend. Der soll in der Silvesternacht 2013/2014 ihre damals 14-jährige Schwester bei einer Feier bedrängt und unsittlich berührt haben. Aufgrund dieser Vorwürfe fuhren die Beklagten am 13. Januar 2014 nach Hennef, um ihren Cousin zur Rede zu stellen.

Am Ort des Geschehens eingetroffen, will der ältere Bruder zunächst an der Wohnung des Cousins geklingelt haben. Der machte aber nicht auf, obwohl er offensichtlich zu Hause war. Darauf marschierte der Mann um das Haus herum, sah den Cousin in der Wohnung sitzen, aber dieser reagierte nicht. Deshalb schnappte sich der Mann eine Leiter, kletterte auf den Balkon, schlug mit einem dort liegenden Beil eine Fensterscheibe ein und drang in die Wohnung ein. Der Cousin soll in seinem Wohnzimmer in einer Ecke gekauert haben.

Es muss dann wohl zu einem Wortgefecht gekommen sein, der Cousin nahm sich einen Schürhaken und rannte an dem Eindringling vorbei durch die Haustür nach draußen. Dort kam es dann zu einer Schlägerei mit dem jüngeren der Brüder, wobei zumindest der Cousin erhebliche Prellungen erlitt. Ob durch einen Sturz auf die Kanten einer Steintreppe oder durch Faustschläge, war nicht zu klären.

Der ältere Bruder ist nach eigenen Angaben dann dazu gekommen. Die Schlägerei habe nur zehn bis 15 Sekunden gedauert, und er habe seinen Bruder von dem am Boden liegenden Opfer weggezerrt und sei mit ihm davongefahren. Erschwerend zu den Verletzungen kam hinzu, dass das Opfer an einer Blutgerinnungsstörung leidet.

Die gestrige Verhandlung dauerte vier Stunden. Die Rechtsvertreter der Beklagten, der Anwalt des Nebenklägers, Gericht und Staatsanwaltschaft schlossen schließlich einen Vergleich zum Täter-Opfer-Ausgleich sowie entsprechender Entschuldigungen. Die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich wegen der Geständnisse der Beklagten, des Ausgleichs und guter Sozialprognosen für das Strafmaß, dem sich das Gericht anschloss.

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