Verlängerung des Visums unklar Familie befürchtet Ausweisung von 14-jähriger Tochter

SIEGBURG · Eigentlich läuft für Denis und Oksana Reschetnikow derzeit alles rund: Seit Dezember sind der 32-jährige Siegburger und die 34-jährige Ukrainerin, die sich in Ägypten kennenlernten, verheiratet, das erste gemeinsame Kind ist unterwegs. Nun aber sieht das Ehepaar die Freude getrübt.

 Familie Reschetnikow möchte zusammen in Siegburg-Kaldauen bleiben.

Familie Reschetnikow möchte zusammen in Siegburg-Kaldauen bleiben.

Foto: Holger Arndt

Oksanas 14-jährige Tochter Olga, die seit Mai bei der Familie in Siegburg-Kaldauen lebt, soll in die Ukraine ausgewiesen werden - das jedenfalls befürchten die Reschetnikows nach ihrem Besuch am Mittwoch beim Ausländeramt des Kreises. Der Kreis hingegen spricht von einem Missverständnis.

Seine Frau habe Angst, die Tochter wieder zurück in die Ukraine zu schicken, in deren Osten seit Monaten Krieg herrscht, berichtete Denis Reschetnikow dem GA. Die Familie habe beschlossen, dass das Kind künftig in Siegburg wohnen solle. Bei Stadt sowie Schule angemeldet und krankenversichert sei die 14-Jährige bereits, so Reschetnikow, der selbst seit 21 Jahren in Deutschland lebt, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und eine feste Arbeitsstelle hat.

"Wir wollten Olgas Visum, das bis zum 18. August gültig ist, verlängern", sagte er. Ihr bisheriger Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde im Kreishaus habe signalisiert, dass das Visum verlängert werden könne. Vor Ort habe ihnen jedoch eine andere Mitarbeiterin erklärt, das Mädchen müsse zurück in die Ukraine und dort bei seiner Großmutter leben. Diese Großmutter ist aber laut Reschetnikow schwer krank und könne sich nicht um Olga kümmern.

Die Sachbearbeiterin habe kein Verständnis für die Situation der Familie gezeigt. "Als wir gesagt haben, dass wir Olga nicht allein in ein Land schicken möchten, in dem Krieg herrscht, hat sie uns eine Karte der Ukraine gezeigt und auf den Westen gedeutet, in dem die Oma wohnt." Dort sei ja kein Krieg, habe sie gesagt. "Auf meine Frage, ob sie ihre eigene Tochter dorthin schicken würde, wollte sie nicht antworten", sagte Reschetnikow. Er und seine Frau fürchten nun, dass die 14-Jährige ausgewiesen wird und nicht mehr nach Deutschland zurückkehren darf.

"Wir schieben das Mädchen nicht ab", stellte Kreissprecher Dirk Kassel auf Nachfrage klar. Er räumte nach Rücksprache mit dem Ausländeramt ein, dass es "ein paar Ungereimtheiten" im Gespräch der Familie mit der Sachbearbeiterin gegeben habe: "Da ist es wohl laut geworden", so Kassel. Daraufhin habe sich die Amtsleiterin eingeschaltet und vermittelt.

"Nach meinem Sachstand ist es so, dass die Familie jetzt einen Antrag auf Verlängerung des bisherigen Touristenvisums ausfüllen und den Wunsch nach Verlängerung begründen muss", erklärte er, wies aber auch darauf hin, dass die Großmutter des Mädchens in der West-Ukraine und damit außerhalb des aktuellen Kriegsgebiets lebe. Aus Sicht des Kreises spreche aber nichts dagegen, das Visum zu verlängern.

Ausweisung und Abschiebung

Im deutschen Ausländerrecht ist zu unterscheiden zwischen Ausweisung und Abschiebung. Nach Paragraf 51 Abs. 1 Nr. 5 des Aufenthaltsgesetzes wird die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland aus verschiedenen Gründen beendet. Dadurch ist der Ausländer verpflichtet, auszureisen; ihm darf anschließend grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden. Die Abschiebung hingegen kommt als Zwangsmittel erst dann zum Zuge, wenn die Pflicht zur Ausreise gesetzlich nachvollziehbar ist, der Ausländer Deutschland aber dennoch nicht verlässt. Eine Abschiebung verlangt nicht zwingend die vorherige Ausweisung, sondern kommt auch schon nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in Betracht, wenn der Betroffene keinen Verlängerungsantrag gestellt hat. Kommt es zur zwangsweisen Abschiebung, erlischt ebenfalls die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis.

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