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Amtsgericht Siegburg
Fahrlässige Tötung - 28-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
Von Sebastian Fink
SIEGBURG. Da ihm in der Nacht zu kalt war, hat ein heute 28-Jähriger im Mai 2011 einen Schlauch des gasbetriebenen Heizofens in einem feststehenden Wohnwagen auf dem Campingplatz Helmgesmühle in Lohmar durchgeschnitten. Durch ausströmendes Kohlenmonoxid starb eine 18-Jährige, die ebenfalls in dem Wohnwagen schlief. Vor dem Amtsgericht Siegburg wurde der 28-Jährige am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.
Der Mann, der mittlerweile in Rockenhausen in Rheinland-Pfalz lebt, musste sich vor dem Schöffengericht verantworten. Der Mann hatte im Mai 2011 einen 19 Jahre alten Hennefer und dessen 18-jährige Freundin auf dem Campingplatz besucht. Die beiden jungen Männer schliefen nachts in der direkt angebauten Laube vor dem Wohnwagen, die 18-jährige Troisdorferin in dem Wohnwagen.
"Der Heizofen wurde nicht warm, dafür fand ich einen warmen Schlauch", erklärte der Angeklagte. Diesen habe er dann aufgeschnitten. Dabei handelte es sich allerdings um den Abgasschlauch der Gasheizung. "Ein Stecker des Ofens war nicht eingesteckt. Hätte er dies getan, wäre es warm geworden und das Opfer heute noch am Leben", sagte der technische Sachverständige, der den Wohnwagen untersuchte.
Binnen weniger Stunden sammelte sich in dem Vorbau und dem Wohnwagen das geruchlose und hochgefährliche Gas. Der Vater des Hennefers entdeckte die bewusstlosen jungen Leute am folgenden Morgen. Die beiden Männer überlebten, für die 18-Jährige kam jedoch jede Hilfe zu spät.
Im Gerichtssaal saßen sich der Angeklagte und der Vater des Opfers direkt gegenüber. "Es ist für mich heute noch immer schwer, an diesem Ort vorbeizufahren", sagte der Angeklagte und entschuldigte sich bei der Familie des Opfers.
"Er hätte sich vergewissern müssen, welchen Schlauch er da durchgeschnitten hat", begründete die zuständige Richterin die Verurteilung. An den Vater der toten jungen Frau gerichtet sagte sie: "Das Strafrecht kann ihrem Verlust nicht gerecht werden."
Artikel vom 13.12.2012
Rhein-Sieg-Kreis
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