Kommentar Entscheidung vor Gericht

Das Thema Fluglärm beschäftigt die Region seit Jahrzehnten. Die Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn braucht einen langen Atem, politisch wurden sie schon oft zurückgeworfen. Doch es bleibt ein Funken Hoffnung.

Einen langen Atem braucht die Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn. Sie kann Messdaten auswerten, sie kann mahnen, sie kann demonstrieren - aber politisch wird sich in Sachen Nachtfluglärm in absehbarer Zeit nichts tun. Der Versuch des Landes, für Passagiermaschinen ein Nachtflugverbot zu verhängen, ist längst im Sande verlaufen. Es bleibt ein Funken Hoffnung: die angestrebte Verfassungsklage von Bürgern aus Siegburg und Lohmar.

Gewiss, der Flughafen selbst hat schon etwas getan, um die Bürger vor dem nächtlichen Lärm zu schützen. Das betrifft beispielsweise den passiven Lärmschutz oder auch das Gebührenmodell. Durch Lärmzuschläge sollen laute Maschinen ferngehalten werden. Das alles reicht aber bei Weitem nicht aus. Die Angst, dass Unternehmen wie UPS abwandern, ist offensichtlich größer als der Wille, etwas Wirksames gegen die Krachmacher zu unternehmen.

Weil sich daran auch künftig kaum etwas ändern wird, bleibt praktisch nur eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Reihe von Bürgern will diesen Weg gehen, maßgeblich unterstützt von der Stadt Siegburg. Dann geht es um die Frage, ob der nächtliche Fluglärm mit dem Grundrecht auf Gesundheit vereinbar ist. Daneben wird aber auch von Bedeutung sein, wie die planungsrechtliche Grundlage des Flughafens bewertet wird. Unter Verwaltungsrechtlern gibt es durchaus die Auffassung, dass es sich um einen "Schwarzbau" handelt.

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