Spielhallen-Überfall Einschlägig vorbestrafter Räuber muss ins Gefängnis

NIEDERKASSEL/BONN · Die Freude über den Gewinn von 500 Euro an einem Spielautomaten in einer Kneipe in Niederkassel-Mondorf währte für einen 33-Jährigen nur kurz: Auf dem Heimweg wurde er von einem 22 Jahre alten Troisdorfer überfallen und ausgeraubt. Dieser hatte zuvor in der Kneipe mitbekommen, dass an dem Automaten ein großer Gewinn erzielt worden war.

Vom Bonner Landgericht wurde der Täter am Mittwoch zu einer 23-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der arbeitslose junge Mann wurde der schweren räuberischen Erpressung sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Im Prozess hatte der Angeklagte die Begehung des Überfalls am späten Abend des 2. November 2013 gestanden. Dass er bei dem Überfall unbewaffnet war, glaubten allerdings weder der Staatsanwalt noch die Richter dem jungen Mann. Das Opfer hatte im Zeugenstand ausgesagt, er habe in den Lauf einer Pistole geschaut.

Nachdem er dem Täter das Geld gegeben habe, habe dieser mit der Waffe zugeschlagen und ihm eine Platzwunde am Kopf zugefügt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Räuber zumindest mit einem "pistolenartigen Gegenstand" zuschlug.

Aufgrund der Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit und einem minder schweren Fall aus. Zudem wurde ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich angenommen: Der Geschädigte nahm die Entschuldigung des 22-Jährigen im Prozess an. Zudem verpflichtete sich der Angeklagte, dem 33-Jährigen die geraubten 500 Euro zu erstatten und weitere 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Da der Angeklagte mehrfach einschlägig vorbestraft ist und unter laufender Bewährung stand - unter anderem hatte er bereits einmal einen Gewinner in einer Spielhalle ausgeraubt - muss er nun damit rechnen, dass er eine zuletzt kassierte zweijährige Bewährungsstrafe ebenfalls absitzen muss.

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