Urteil in Siegburg Cannabis-Konsum sollte die Alkoholsucht bekämpfen

SIEGBURG · Ein 39-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen unerlaubten Erwerbes, Besitzes, Anbaus von Marihuana und Beihilfe zum Handel mit der Droge in mehr als 190 Fällen verantworten.

Das Gericht verurteilte den gebürtigen Münchener zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dabei berücksichtigte das Gericht das umfassende Geständnis und die Lebensumstände des Angeklagten.

Der aus adeligem Hause stammende Mann erzählte in der Verhandlung, wie er bereits zu Schulzeiten auf einem Internat in Bayern dem Alkohol verfiel. Während des Studiums ging der Alkoholkonsum in der Studentenverbindung weiter. Die Sucht habe ihn das Staatsexamen in Jura gekostet, erzählte er. Es folgten Entgiftungen, Entzüge und Aufenthalte in Kliniken, wo er auch seine spätere Frau kennenlernte.

Gemeinsam seien sie auf die Idee gekommen, die Alkoholsucht mit Cannabis zu bekämpfen. Anfangs gab der Angeklagte Mathematikunterricht im Austausch für ein paar Gramm Marihuana. Ab 2011 baute er gemeinsam mit einem Freund die Droge selber im Dachgeschoss der Wohnung an. 2012 mietete er extra für den Anbau des befreundeten Dealers eine Wohnung in Siegburg. Dort fand die Polizei 2013 die Plantage mit Hochleistungsleuchten und Isolierzelt. Ein Gutachten schätzte die Menge des Marihuanas auf 1,6 Kilogramm pro Ernte.

Der Angeklagte sagte, dass er mit dem Handel nichts zu tun hatte. Ihn habe nur der Eigenkonsum interessiert. Das Gericht glaubte der Aussage. Zwar sei er inzwischen enterbt, bekäme jedoch als Vermächtnis über 2000 Euro im Monat von seiner Familie, gab er an. Von seiner Frau lebt er inzwischen getrennt.

Zudem hätte er erfolgreich eine Drogentherapie abgeschlossen und wolle sein Jurastudium wieder aufnehmen. Auch die Oberstaatsanwältin ging von einer positiven Sozialprognose aus. Neben der neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung muss er monatlich hundert Euro an eine Drogeneinrichtung spenden. Richter Hauke Rudat merkte an, dass der Verurteilte auch neben dem Jurastudium arbeiten gehen könne.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort