Verurteilung am Siegburger Schöffengericht Brandstifter muss fast drei Jahre ins Gefängnis

SIEGBURG · Zu zwei Jahren und neun Monaten Haft hat das Siegburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hauke Rudat einen jungen Mann Anfang 20 verurteilt. Er hatte gestanden, in der Nacht zum 15. Juli 2014 zunächst einen Schuppen und danach die evangelische Kindertagesstätte "Regenbogen" in Hennef angezündet zu haben.

 Zerstört wurde die Kita "Regenbogen" bei dem Brand.

Zerstört wurde die Kita "Regenbogen" bei dem Brand.

Foto: Holger Arndt (Archiv)

Rund 2,5 Millionen Euro Schaden war damals entstanden. Fast 100 Feuerwehrleute waren im Einsatz. Die Kinder werden seitdem in einem provisorischen Container-Kindergarten betreut.

Wie die Ermittlungen ergaben, hatte der Brandstifter eine überaus schwierige Kindheit und Jugend. Er litt an einer Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS), wechselte mehrfach die Schule, landete schließlich auf einer Förderschule, war aber nicht sozialisierbar. Dann, so Richter Rudat, schickte ihn das Jugendamt in eine Auslandsmaßnahme in der Ukraine. Dort blieb er sechs Jahre, wurde mit Medikamenten behandelt und lernte, mit seinen Defiziten umzugehen.

Zurück in Deutschland lief es offenbar ganz gut. Er fand eine Arbeit in der Gastronomie und eine Freundin, mit der er ein Kind zeugte. Als die Freundin im neunten Monat war, verlor er durch eine betriebsbedingte Kündigung seine Arbeitsstelle. Gut zwei Wochen täuschte er der jungen Frau vor, weiter zur Arbeit zu gehen. Am Abend der Brandstiftung bummelte er schließlich durch Hennef, offenbar tief frustriert, und kam dabei, wie der Richter sagte, "auf dumme Gedanken". Zunächst kam er an einem Haus vorbei, an das ein Holzschuppen mit Holzdach angebaut war.

Den brach er auf und entzündete darin gelagertes Brennholz. Daher trifft ihn in dieser Sache der Tatvorwurf der schweren Brandstiftung. Das Haus stand aber zum Glück leer, der Brand war schnell gelöscht. Der Angeklagte hatte sich mittlerweile vom Tatort entfernt und war zu der Kindertagesstätte gelangt. Dort vermutete er, Geld zu finden, und brach in das Gebäude ein. Als er nichts fand, zündete er die Kita an, um Spuren zu verwischen. Das Haus brannte nieder.

Weil Zeugen sowohl am ersten wie auch am zweiten Tatort eine gleich gekleidete Person gesehen hatten, konnte der Mann schließlich trotz großer Schwierigkeiten ermittelt werden. Fotos von den Brandherden auf seinem Handy taten dann zur Überführung ihr übriges. Richter Rudat vermutete bei den Vorverhandlungen, dass möglicherweise die ADHS wieder ausgebrochen sein könnte, und ließ den Mann psychologisch untersuchen. Eine verminderte Schuldfähigkeit wurde dabei aber nicht herausgefunden. So sprach das Gericht die Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen versuchter schwerer und vollendeter einfacher Brandstiftung aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort