Bewährung für Wiederholungstäter Bilder von Kinderpornos auf dem PC

SIEGBURG · Eine "allerletzte Chance" sei das Urteil für den 53-jährigen Angeklagten aus Sankt Augustin, sagte Richterin Kristin Stilz am Siegburger Amtsgericht. Das Urteil beinhaltete: elf Monate auf Bewährung, 3000 Euro Geldbuße an gemeinnützige Organisationen, die Pflicht zur Durchführung einer Therapie, die Zuordnung eines Bewährungshelfers und vier Jahre Bewährungsdauer.

Der Sankt Augustiner hatte nicht nur kinderpornografisches Material besessen, sondern dieses auch anderen zugänglich gemacht. Und wegen derartiger Delikte war er schon einmal bestraft worden.

Aufgefallen war der Werkzeugmacher, weil die Kriminalpolizei in einem anderen Bundesland einem Mann auf die Spur gekommen war, der sich ebenfalls in der kinderpornografischen Szene bewegte.

Ausgetauscht wurden die Bilder über ein Programm namens "icq", eine Verballhornung von "I seek you" (etwa: "ich suche dich"). Über das Programm konnten Bilder und Texte ausgetauscht werden. "icq" vergibt für seine Nutzer eine eindeutig nachverfolgbare Nummer, "wie eine Telefonnummer", wie ein ermittelnder Kriminalbeamter sagte.

Foto-Austausch über "icq"

Ein Anruf beim Provider genügte, um den Nutzer der Nummer zu identifizieren. 307 Fotos, so die Staatsanwaltschaft, hatte der Angeklagte auf seinem Rechner, 27 davon dienten zur Formulierung der Anklage. Wie das Gericht erklärte, handelte es sich um Bilder mit Szenen von Vergewaltigungen von Kindern unter fünf Jahren.

Unter der Last der Beweise gestand der Angeklagte schließlich die Taten, was zum entsprechenden Urteil mit den zahlreichen Auflagen führte. "Das ist ernst gemeint", gab Richterin Stilz dem Mann mit auf den Weg.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort