Frauen stahlen Bankkarten Bewährungsstrafen für Diebinnen

SIEGBURG · Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichtes Hauke Rudat machte gestern kurzen Prozess mit zwei Bulgarinnen: Eine 27-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Ihre 50-jährige Komplizin erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr.

Beide Strafen wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Die 27-Jährige erhielt trotz Geständnisses die höhere Strafe, weil sie bereits in Belgien und Österreich wegen Diebstahls bestraft worden war.

Die 27- und die 50-Jährige waren im Dezember vergangenen Jahres mit zwei anderen Frauen von Dortmund nach Siegburg gefahren - angeblich, um einzukaufen. Die beiden anderen Frauen werden in separaten Prozessen zur Rechenschaft gezogen.

Drogerieartikel gestohlen

In Siegburg stahlen die beiden Frauen zunächst Drogerieartikel im Wert von rund 260 Euro in einem Drogeriemarkt, dann entwendeten sie eine Geldbörse mit Kreditkarten aus der Tasche einer Zeugin.

Mit den Kreditkarten - die Zeugin hatte darauf fatalerweise die PIN-Nummer angebracht - hob das Quartett dann insgesamt 2490 Euro an verschiedenen Geldautomaten in der Stadt ab. Auf dem Weihnachtsmarkt versuchten die 27-Jährige und die 50-Jährige, einer weiteren Handtasche habhaft zu werden. Das misslang, die Diebinnen wurden festgenommen.

Vor dem Schöffengericht beteuerten sie gestern ihre Reue und ließen über einen Dolmetscher eine Entschuldigung bei den Opfern verkünden. Doch darauf ließ sich Hauke Rudat nicht ein. "Ich glaube nicht, dass Sie die Taten bereuen", sagte er in seinem Schlusswort. Dafür ergäben die Vorgehensweise und der Tathergang keine Anhaltspunkte.

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