Beratung im Kreissozialamt Bessere Vereinbarung von Pflege und Beruf

RHEIN-SIEG-KREIS · Um Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren, besteht seit 2012 die Möglichkeit auf eine zeitliche Entlastung. "Wir haben festgestellt, dass nur wenige Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen, über die Möglichkeit einer zeitlichen Entlastung durch das Familienpflegezeitgesetz informiert sind", sagt Bettina Lübbert, Leiterin des Kreissozialamtes.

Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu zwei Jahren ihre wöchentliche Arbeitszeit durch eine Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, damit ihnen mehr Zeit für die Pflege der Angehörigen bleibt. Der Lohnverlust wird teilweise durch einen Aufstockungsbetrag aufgefangen. Der Arbeitnehmer erhält hier eine Art Lohnvorschuss.

Nach der Pflegezeit müssen die Arbeitnehmer diesen Aufstockungsbetrag zurückzahlen. Hierbei kann bei einer Vollbeschäftigung beispielsweise nur 75 Prozent des Gehaltes ausgezahlt werden, bis der Aufstockungsbetrag vollständig zurückbezahlt wurde.

Außerdem steht dem Arbeitnehmer während der Pflege- und Nachpflegezeit ein besonderer Kündigungsschutz zu. Die Rentenansprüche bleiben auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung.

Hilfe und Beratung für pflegende Angehörige liefert die Pflegeberatung beim Kreis und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden. Weitere Informationen auf www.rhein-sieg.pflege.net.

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