Gericht in Siegburg Belästigung: 6000 Euro Geldstrafe

SIEGBURG · 48-Jähriger hatte Kollegin bedroht

Wegen versuchter sexueller Nötigung, Beleidigung und Bedrohung am Arbeitsplatz ist ein 48-jähriger Bonner gestern am Amtsgericht Siegburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden. Er war angeklagt, eine Arbeitskollegin sechs Monate lang mit anzüglichen Bemerkungen belästigt, unsittlich angefasst und mehrfach bedroht zu haben. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf, die Mittdreißigerin angefasst und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Zu Details wollte er sich vor Gericht nicht äußern. Die ehemalige Kollegin schilderte die Vorfälle am Arbeitsplatz in Siegburg anhand eines Tagebuches. Angefangen hätte alles im Herbst 2011, als sie in eine neue Abteilung versetzt worden wäre. Der Angeklagte teilte sich mit ihr das Büro.

Bereits in einer Personalfrage hätte der neue Kollege auf sie Druck ausgeübt und ihr das Versenden einer Mail verboten. Diese Bedrohung konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen, daher wurde der Angeklagte in diesem Punkt freigesprochen. Im Januar 2012 wäre es erneut zu einer Nötigung gekommen. Um sie zu sexuellen Handlungen zu drängen, schickte er ihr das Bild einer sinkenden Titanic, um bildhaft auf die Folgen einer Weigerung hinzuweisen. Im März sagte die Kollegin, dass sie notfalls die Ehefrau des 48-Jährigen kontaktieren wolle. Daraufhin soll der Angeklagte gedroht haben, sie mit Tabletten zu vergiften.

Nach einer Abmahnung verlor der 48-Jährige im Sommer 2012 die Arbeitsstelle. Die Geschädigte ist immer noch in psychologischer Behandlung. Der Richter schätzte die Aussage der Mittdreißigerin als glaubwürdig ein, da sie keinen Grund hätte, den Kollegen auch nach der Kündigung mit Vorwürfen zu belasten. Auch der Hinweis der Verteidigung, dass die Angeklagte nebenberuflich als Schauspielerin arbeite, ändere daran nichts. "Jeder erkennt, dass die Geschädigte darunter gelitten hat", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

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