Neubau der S13 Bahn lässt Lärmschutz-Gutachten erstellen

RHEIN-SIEG-KREIS · Wer in Troisdorf, Sankt Augustin oder auf Bonner Stadtgebiet entlang der Neubaustrecke der S 13 wohnt, oder dort ein Haus besitzt, könnte schon bald Post von der Deutschen Bahn bekommen. Denn die ist für die geplante 13 Kilometer lange Trasse von Troisdorf nach Oberkassel verantwortlich - und damit auch für den erforderlichen Lärmschutz.

Die Bahn schreibt ab Frühjahr 2016 die Eigentümer von rund 12 000 Häusern oder Wohnungen an, um Termine für Lärmschutzgutachten zu vereinbaren. "Das geht aufgrund der Vielzahl der Betroffenen nicht von heute auf morgen, aber wir sind dran", sagte Jens Sülwold, Projektleiter der S 13, gestern Nachmittag bei einer Pressekonferenz der Deutschen Bahn in der Stadthalle Troisdorf. Am Abend fand dort auch eine Bürgerinformation zu dem gleichen Thema statt (siehe Artikel rechts).

Der 502 Millionen Euro teure Neubau der Bahnstrecke S 13 gilt als eines der größten Nahverkehrsprojekte der Bahn in Nordrhein-Westfalen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2017 geplant, die Fertigstellung für 2028. Das Ziel ist die bessere und schnellere Anbindung Bonns an den Flughafen Köln/Bonn. Außerdem ergibt sich laut Bahn eine Verbesserung in Sachen verringerter Lärmbelastung für die Anwohner der stark güterbefahrenen Strecke.

Heute verkehrt die S 13 im 20-Minuten-Takt, allerdings nur von Köln über den Flughafen bis nach Troisdorf. Der Abschnitt Troisdorf bis Bonn wird von den Regionalbahnen RE 8 und RB 27 im Stundentakt bedient. Künftig werden der Güterverkehr und der Personennahverkehr auf dem Streckenabschnitt voneinander getrennt. Die gesamte Trasse wird dazu um ein bis zwei Gleise erweitert. Dadurch kann die "neue S 13" werktags auf dem gesamten Streckenabschnitt alle 20 Minuten fahren, ohne andere Züge zu behindern.

Die Bahn ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dazu verpflichtet, bei einem Neubau der Zugtrasse für ausreichenden aktiven und passiven Lärmschutz zu sorgen. Zu Ersterem gehören die rund 16 Kilometer Lärmschutzwände, die in einer Höhe von zwei bis vier Metern entlang der Trasse errichtet werden. Ob und wo in einem Korridor von 300 Metern an der Strecke auch Maßnahmen des passiven Schallschutzes nötig sind - dazu zählen der Einbau von Doppelglasfenstern und Lüftungsanlagen in Wohnhäusern - will die Bahn durch ihre Gutachten prüfen.

Wo eine Überschreitung der Höchstlärmgrenzen von 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel in der Nacht in Wohngebieten nicht durch eine Lärmschutzwand verhindert werden kann, muss die Bahn den passiven Lärmschutz zu 100 Prozent finanzieren. Laut Sülwold hat die Bahn 20 Millionen Euro für passiven und 15 Millionen Euro für aktiven Lärmschutz in ihren S-13-Etat eingestellt. "Ob wir mit den 15 Millionen auskommen, oder aber mehr oder weniger brauchen, sagen uns dann die Gutachten für die einzelnen Häuser", so der Projektleiter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort