Einstufung des Siegburger Bürgermeisters Ausschuss: Weniger Sold für Huhn

SIEGBURG · Als es um seine eigene Rückstufung von der Besoldungsstufe B 6 auf B 5 ging, räumte der Siegburger Bürgermeister seinen Platz. Auch wenn er selbst das für "überflüssig" hielt, musste Franz Huhn am Donnerstagabend im Haupt- und Finanzausschuss kurzfristig den Vorsitz an seine Stellvertreterin Susanne Haase-Mühlbauer abgeben.

Der Beschluss, dem Rat die Fortschreibung des Stellenplans laut Vorlage zu empfehlen, fiel einstimmig, ebenso wie im Dezember 2013, als es um die Höherstufung ging - nur dass diese nun wieder rückgängig gemacht werden musste, weil sie laut Kommunalaufsicht keine rechtliche Grundlage hatte. Statt der fortgeschriebenen Volkszählung von 1987 hätte die neuere Volkszählung, der Zensus 2011, als Grundlage der Besoldung herangezogen werden müssen, und demnach hat Siegburg - im Gegensatz zur letzten Fortschreibung der alten Volkszählung - weiterhin weniger als 40 000 Einwohner. Erst ab dieser Grenze wird ein Bürgermeister in B 6 eingruppiert, was 400 Euro monatlich mehr bedeutet. Gegen den Zensus läuft eine Klage mehrerer Kommunen, der sich auch Siegburg angeschlossen hat.

Die Stadt beharrt laut Erstem Beigeordneten Ralf Reudenbach auf ihrer Rechtsauffassung, dass die ältere Volkszählung ebenso gültig war. Reudenbach wiederholte seine Meinung, der Zensus sei keine Volkszählung: "Für uns ist es nach Gesetzestext eindeutig: Der Zensus ist das das, was zwischen zwei Volkszählungen stattfindet." Wenn abzusehen gewesen wäre, dass die ältere Zahl nicht fortgeschrieben würde, "hätten wir weitere Rechtsgutachten eingeholt".

Vor allem die Grünen machten nochmals deutlich, dass sie sich von der Stadt getäuscht sehen: "Die damalige Vorlage klang eindeutig - so eindeutig war es aber offenbar nicht", sagte Fraktionschefin Astrid Thiel und fragte, warum die Verwaltung nicht bereits 2013 die Kommunalaufsicht um Rat gefragt habe. "Es ist doch hochgradig peinlich für uns alle, dass so etwas jetzt durch eine Bürgeranfrage ans Licht kommt." Anna Diegeler-Mai (CDU) plädierte dafür, "die Angelegenheit nicht größer zu machen, als sie ist". Den Kreis hätte das Thema damals "gar nicht interessiert. Jetzt fügen wir uns dem, was die Aufsicht entschieden hat."

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Jürgen Peter war 2013 der Einzige, der die Entscheidung infrage gestellt hatte. Nun legte er Wert darauf, deutlich zu machen, dass er, mit den Liberalen mittlerweile in einer Koalition mit der CDU, sich "in keiner Weise vorgeführt" vorkomme. Die Rechtslage sei damals "klar" gewesen. Dass die Verwaltung in ihrer Vorlage die neuere Zahl des Zensus gar nicht genannt, sondern einzig die der alten Volkszählung als maßgeblich aufgeführt hatte, ließ auch die Opposition unerwähnt.

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