Mordfall Britta Matthäus Angeklagter aus Mangel an Beweisen freigesprochen

SIEGBURG · Sechs Wochen dauerte es, bis die Polizei nach dem Mord an Britta Matthäus einen Verdächtigen festnehmen konnte. Der damals 23-jährige Maler und Anstreicher wurde im April 1984 dem Haftrichter vorgeführt, der ihn zunächst auch in U-Haft schickte.

 Ortstermin in Kaldauen: Das Gericht versuchte 1988, die damals bereits vier Jahre zurückliegende Tat zu rekonstruieren.

Ortstermin in Kaldauen: Das Gericht versuchte 1988, die damals bereits vier Jahre zurückliegende Tat zu rekonstruieren.

Foto: Holger Arndt

Da nach seiner Meinung allerdings kein dringender Tatverdacht bestand und es auch kein Geständnis gab, setzte er den Beschuldigten im Juli wieder auf freien Fuß. Das Schwurgericht Bonn lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens aus dem gleichen Grund ab. Erst auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht die Eröffnung des Prozesses am Landgericht Bonn 1988 erzwungen.

Der Staatsanwalt glaubte fest daran, den Angeklagten aufgrund zahlreicher Beweismittel mit Sicherheit wegen Totschlags überführen zu können. Mit einem sogenannten "Zeit-Wege-Diagramm" sollte bewiesen werden, dass der Angeklagte zur Tatzeit am 23. Februar 1984 den betreffenden Wald passiert haben musste.

Dieses Diagramm "fiel aber wie ein Kartenhaus in sich zusammen", so Verteidiger Wolfgang Radermacher, als er die Beiziehung von Spurenakten beantragte, die in der Hauptakte fehlten, so dass weder Gericht noch Staatsanwalt Kenntnis von ihnen haben konnten.

Der Anwalt präsentierte zwei von der Kripo vernachlässigte Zeugen, die laut eigener Aussage Britta zu einer Zeit gesehen hatten, für den der Angeklagte ein Alibi nachweisen konnte. Denn da hielt er sich bei seiner Bewährungshelferin in Bonn auf. So spielte es keine Rolle mehr, dass sich alle Alibis, die der Angeklagte für die Tatzeit angegeben hatte, nicht bestätigten.

Weitere Indizien hielten einer Überprüfung nicht stand. So wurden Faserspuren des von Britta getragenen Schals am Parka des Angeklagten und am Anorak des Mädchens gefunden; einen eindeutigen Beweis sah ein Sachverständiger darin aber nicht, da der Schal Massenware gewesen sei.

Eine Joggerin wollte den Mann zur Tatzeit gesehen haben, war sich dann bei einem Ortstermin aber nicht mehr sicher. Im Gerichtsurteil heißt es: "Alle belastenden Indizien sind weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit geeignet, den Angeklagten als den Täter der ihm vorgeworfenen Tat zu überführen, so dass er aus tatsächlichen Gründen freizusprechen ist."

Ob der Anstreicher nicht doch der Täter sei - er wisse es nicht, sagt Radermacher heute. Aber: "Wir dürfen nicht nach Verdachtsstrafrecht handeln. Wenn in ganz seltenen Fällen ein Schuldiger durch die Maschen des Gesetzes rutscht, ist das besser als einen Unschuldigen hinter Gitter zu bringen."

Diesen Grundsatz bekräftigt auch der heutige Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Er sagt aber auch: "Ich habe noch nie ein freisprechendes Urteil gelesen, dass so sehr auf den Angeklagten als Täter hinweist." Radermacher: "Wenn es auch wehtut - der Mord an Britta Matthäus wird ungesühnt bleiben."

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