Prozess in Siegburg 46-Jähriger bot Waren an, die er nicht besaß

SIEGBURG · Da er bei einem Online-Auktionshaus Waren verkaufte, die er noch gar nicht besaß, hat sich ein 46-jähriger ehemaliger Hennefer jetzt vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten müssen.

Der zweifache Familienvater war unter anderem bereits im Januar dieses Jahres wegen Betruges verurteilt worden. Das aktuelle Verfahren wurde jedoch nach der zweistündigen Verhandlung auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Angeklagt war er unter anderem, da er 40 Quadratmeter Fliesen angeboten hatte, das Geld per Überweisung erhielt und nicht liefern konnte. Nach seiner Aussage wartete er selbst auf die Fliesenlieferung. Er informierte den Bieter über die Verzögerung. Dieser wollte jedoch nicht warten und verlangte sein Geld zurück.

Erst als der Angeklagte die eigene Fliesenbestellung storniert und das Geld der eigenen Bestellung zurückbekam, überwies er den Betrag dem Online-Bieter zurück.

Das Gericht diskutierte über die Frage, ob der Angeklagte bewusst getäuscht hatte, weil er nicht öffentlich gemacht hatte, dass er die Fliesen selbst bestellen musste und noch nicht vorrätig hatte. Der Betrugsvorwurf in Bezug auf seine Online-Versteigerungen hat inzwischen zu drei weiteren Anklagen geführt, die noch verhandelt werden müssen.

Zumindest den Schadensersatz aus den bisherigen Urteilen hatte er bereits gezahlt. Die rund 183 Euro plus Versandkosten für die Fliesen hat er ebenfalls zurückgezahlt. Das Gericht stellte daher und mit Hinblick auf die weiteren Anklagen das aktuelle Verfahren ein.

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