Amtsgericht Siegburg 16 Monate auf Bewährung für Schleuser

SIEGBURG · Am Amtsgericht Siegburg ist jetzt ein 51-jähriger gebürtiger Syrer wegen gewerbsmäßigen illegalen Einschleusens von Ausländern zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der Mann gab im Prozess zu, dass er Ende 2012 und im Sommer 2013 in drei Fällen geholfen hatte, syrische Flüchtlinge, darunter Kinder, nach Deutschland zu schleusen. Er buchte Flüge auf seinen Namen, händigte den Reisenden falsche Pässe aus und sorgte dafür, dass sie über Drittstaaten per Flugzeug und Auto nach Deutschland einreisen konnten.

Nach eigenen Angaben verdiente er zwischen 300 und 900 Euro pro geschleuster Person. Ingesamt habe er somit 4000 Euro Gewinn gemacht.

Bei einer Polizeikontrolle an der Raststätte in Siegburg wurden die Schleuser auf frischer Tat ertappt. Der Komplize muss sich noch vor Gericht verantworten. Der 51-Jährige, der in Siegburg vor Gericht stand, hatte Kontakte sowohl nach Syrien als auch in die Türkei und nach Deutschland. Seine Frau und drei Kinder leben in Deutschland. Seine Mutter zog aufgrund von Krankheit und der Unruhen in Syrien nach Istanbul.

Der Umstand half ihm beim Schleusen der Personen, denen er nach eigenen Angaben nur helfen wollte, ins sichere Ausland zu kommen. Da es jedoch seine einzige Einahmequelle war, hatte er das Schleusen gewerksmäßig betrieben, urteilte das Gericht.

Als Strippenzieher schätzte das Gericht ihn jedoch nicht ein. 3000 Euro hatte die Polizei schon beschlagnahmt, als Bewährungsauflage muss der 51-Jährige zusätzlich 5000 Euro Strafe zahlen. Er habe die Not der anderen zu Geld gemacht und sich das eigene Risiko bezahlen lassen, so der Richter.

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