Messung auf RSAG-Gelände Wenig Wind auf der Deponie

SANKT AUGUSTIN · Die Rhenag hat ihre Windmessungen auf einem Grundstück im Entsorgungs- und Verwertungspark Niederpleis der Rhein-Sieg-Abfallgesellschaft (RSAG) abgeschlossen. Das Ergebnis: Es ist ein reiner Schwachwindstandort.

 Noch ist es nur eine Fotomontage: Eine Windkraftanlage auf dem RSAG-Gelände in Niederpleis.

Noch ist es nur eine Fotomontage: Eine Windkraftanlage auf dem RSAG-Gelände in Niederpleis.

Foto: Fotomontage: Arndt

Das sagte am Dienstag Rhenag-Sprecher Detlev Albert dem General-Anzeiger. "Nun müssen wir schauen, ob es auf dem Herstellermarkt entsprechende Anlagen gibt, um an diesem Standort wirtschaftlich Strom zu gewinnen", so Albert. Dazu werde man mit vielen Anbietern sprechen, das dauere wohl bis Jahresende. Das Messgerät stehe auch nicht mehr auf dem Gelände.

Wie berichtet, hat die Rhenag ein halbes Jahr das Windaufkommen auf dem Areal messen lassen - und zwar anhand eines laserbasierten Verfahrens. Ende Juli hat der Energieversorger die Messungen beendet und dann "verproben" lassen, wie Albert erläutert. Dabei vergleicht ein externer Dienstleister die Daten mit langfristigen Zahlen. So sollen statistische Ausreißer ausgeschlossen werden. "Erst Ende des Jahres können wir dann eine tragfähige Entscheidung treffen", sagte Albert.

Eine Fläche mit schwachen Winden ist nicht per se ungeeignet für eine Windkraftanlage. Das meinte gestern Windgutachter Herbert Koch vom Kölner Unternehmen "EuroWind". "Es gibt keine klare Grenze, was ein Schwachwindstandort ist oder nicht." Zumal die Anlagenhersteller sich gerade in den vergangenen fünf Jahren laut Koch auf Schwachwindstandorte spezialisiert und geeignete Anlagen entwickelt haben. "Da geht der Trend hin", sagte Koch.

Das liegt auch am novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Demnach erhalten windstarke Standorte erhöhte Fördersätze nur in den ersten fünf Jahren, danach sinken sie. An windschwächeren Standorten wird die Anfangsförderung länger gezahlt. Das Ziel: Die Bundesregierung will Areale mit viel Wind nicht zu stark fördern. Gleichzeitig sollen sich Investitionen in schwächeren Gebiete lohnen.

Diese Gesetzeslage will auch die Rhenag bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Man werde die technischen Eigenschaften einer optimierten Schwachwindanlage mit den neuen EEG-Rahmenbedingungen abgleichen. Windgutachter Koch sagte: "Man kann auch an Schwachwindstandorten Anlagen wirtschaftlich betreiben, wenn die Technologien an die Windverhältnisse angepasst sind."

Die RSAG hatte die Fläche der Rhenag zur Verfügung gestellt, sagte gestern Sprecher Joachim Schölzel. Laut Albert existiert auch bereits ein Pachtvertrag zwischen den beiden Unternehmen. Er tritt in Kraft, wenn die Rhenag die Anlage tatsächlich realisiert.

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