Tödlicher Unfall auf der B56 Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 41-Jährigen

SANKT AUGUSTIN/BONN · Dieser Fall hat im vergangenen Dezember die Gemüter bewegt: Ein 74 Jahre alter Fußgänger wurde von einem Auto erfasst und getötet. Erst drei Monate später konnte der mutmaßliche Täter ermittelt werden. Jetzt geht der Fall vor Gericht.

Wie Behördensprecher Fred Apostel am Dienstag mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft den 41-Jährigen jetzt angeklagt. Er wird sich demnächst wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht vor dem Schöffengericht in Siegburg verantworten müssen.

Laut Apostel bestreitet der Angeklagte, der arbeitslos ist, aber ab und zu als Kfz-Mechaniker arbeitet, der gesuchte Fahrer zu sein. Die Ermittler sind sich jedoch sicher, dass er am 18. Dezember um 17.37 Uhr mit dem Auto eines Bekannten auf der Bonner Straße in Richtung Siegburg fuhr.

Ein wichtiges Indiz scheinen dabei die Glassplitter zu sein, die im Pullover des Mannes gefunden wurden und von der Windschutzscheibe eines Polo stammen sollen.

Festzustehen scheint, dass der Autofahrer auf dem Linksabbiegerstreifen an zwei vor der roten Ampel an der Kreuzung zur Zufahrt zum Busbahnhof wartenden Autos vorbeigefahren ist. Hinter den wartenden Autos zog er offenbar wieder nach rechts und erfasste das Opfer. Der 74-jährige Mann verstarb noch an der Unfallstelle.

[kein Linktext vorhanden]Der Fahrer des Polo suchte hingegen das Weite und stellte das beschädigte Auto in einer Seitenstraße ab. Es folgte ein Katz-und-Maus-Spiel: Der Halter und zwei weitere Personen hatten anscheinend Zündschlüssel des Polo - aber alle behaupteten, nicht gefahren zu sein. Doch die Polizei befragte sie nicht nur, sondern stellte auch ihre Kleidung sicher.

Durch die vom Landeskriminalamt analysierten Glassplitter geriet der Angeklagte ins Zentrum der Ermittlungen. Dabei zeigte sich auch, dass der 41-Jährige kein unbeschriebenes Blatt ist: Er stand bereits mehrfach wegen Verkehrsdelikten vor Gericht. Unter anderem wurde er verurteilt, weil er bereits schon einmal eine Person umgefahren hat.

Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen ihm bis zu fünf Jahre Gefängnis. Ein Sachverständiger wurde mit der Erstellung eines Gutachtens zum Unfallhergang beauftragt.

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