Asklepios kritisiert Urteil zu Millionen-Klage Kinderklinik geht in die Berufung

Sankt Augustin · Die Asklepios-Kinderklinik Sankt Augustin legt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ein.

Wie berichtet, hatte das Gericht die Forderungen des Krankenhauses nach Landesmitteln in Höhe von 10,4 Millionen Euro abgewiesen. Damit wollte die Asklepios-Klinik die dringend notwendige Sanierung und Erweiterung ihrer Frühgeborenen-Abteilung und der pädiatrischen Kinder-Intensivmedizin finanzieren. Nach dem Land NRW erteilte auch das Verwaltungsgericht dieser Forderung eine Absage. Begründung: Der Klinik sei es zuzumuten, die notwendigen Baumaßnahmen aus den jährlich vom Land zugewiesenen Baupauschalen zu finanzieren. Zudem sei das Krankenhaus Teil des Asklepios-Konzerns, der erhebliche Gewinne erziele.

"Wir halten das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln für falsch und in seiner Auslegung für politisch gefärbt", meldete sich gestern Andreas Kottmeier, Geschäftsführer der Kinderklinik, zu Wort. Dass das Gericht die Förderungswürdigkeit eines einzelnen Krankenhauses von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines gesamten Verbundes abhängig mache, sei eine dem Krankenhausfinanzierungsrecht sachfremde Erwägung. "Das Grundprinzip, dass Krankenhausfinanzierung durch Fördermittel ein dem jeweiligen Krankenhaus zustehender Anspruch ist, wird nun erstmalig am Beispiel des Kinderkrankenhauses Sankt Augustin gebrochen", so Kottmeier.

Das Urteil gehe zulasten der vielen Kinder, die auf die Hilfe der Spezialisten in der Kinderklinik angewiesen seien, so Kottmeier. "Wir sind von der Tragfähigkeit unserer Argumente überzeugt und werden diese in einer Berufungsverhandlung mit aller Nachdrücklichkeit vorbringen."

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