Entlastung für Menden und Meindorf Hoffnung auf weniger Lärm

SANKT AUGUSTIN · Seit vielen Jahren klagen die Menschen in Menden über Bahnlärm, vor allem in der Nacht, wenn die Güterzüge von Köln über Troisdorf und Sankt Augustin ins Rheintal rollen. Sie fordern aktiven Lärmschutz ein, doch die Deutsche Bahn wiegelte immer wieder ab.

Sie argumentierte, nur bei Neubaustrecken sei sie, dort wo die Lärmgrenzwerte überschritten werden, in der Pflicht für aktiven Lärmschutz zu sorgen. Für Altstrecken sei die Verkehrslärmschutzordnung nicht anzuwenden. Ein jüngst gefasstes Gerichtsurteil des Landgerichts München sagt dagegen genau das Gegenteil aus. Vier Anlieger hatten stellvertretend für Tausende Betroffene am Münchner Nordring gegen die Deutsche Bahn geklagt. Die Strecke wurde im Jahr 1900 gebaut. Nach dem Urteil vom 5. Juni und nach einer gutachterlichen Beweisaufnahme hat es die Deutsche Bahn künftig zu unterlassen, "von der Eisenbahnstrecke aus auf das Wohneigentum der Kläger mit Betriebslärm oberhalb des Grenzwertes der Verkehrslärmschutzverordnung einzuwirken." Anderfalls sei für jede Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro zu zahlen.

Das Urteil hatte die Fraktion Aufbruch jetzt im Internet entdeckt und verbindet damit die Hoffnung, dass davon auch die lärmgeplagten Anlieger in Menden und auch Meindorf profitieren könnten. "Es ist deshalb so wegweisend, weil weil es das erste dieser Art ist und von der bisherigen Rechtsprechung abweicht", sagte Fraktionschef Wolfgang Köhler. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Bahn ist in die Berufung gegangen.

Nun sollen indes im Zuge des S 13-Ausbaus Lärmschutzwände auch für die Mendener errichtet werden. Wann die Strecke ausgebaut wird, steht allerdings noch lange nicht fest, obwohl das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist. Dass das Münchener Urteil bestätigt wird, davon geht der Jurist, Rechtsanwalt und Bahnlärmexperte Matthias Möller-Meinecke aus Frankfurt aus. "Wir haben unsere Klage überzeugend begründet." Zumal die Bahn keine validen Zugzahlen vorlege. Wenn die Bahn mit Zahlen operiere, seien die immer niedriger angegeben. Zwei Mal im Jahr - im Frühjahr und Herbst - zähle die Bahn für eine Woche. "Das ist nicht repräsentativ. Man weiß auch gar nicht, wer das macht", so Möller-Meinecke.

Das Urteil schließe auch die Überschreitung des Tagesgrenzwertes ein. Für allgemeine Wohngebiete etwa ist im Bundesimmissionsschutzgesetz der Lärmgrenzwert tagsüber auf 55 dBA, nachts auf 40 dBA festgelegt - in Königswinter etwa. Allerdings ist die Bahn nun nicht aufgefordert, von sich aus aktiv zu werden. Betroffene Bürger müssen laut Möller-Meinecke ihren Anspruch schon geltend machen. "Der wird von der Bahn aber regelmäßig abgelehnt." Der betroffen Bürger habe auch Anspruch auf eine Geldentschädigung, sollte die Bahn keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen einleiten. "Das kann bei Mietern etwa bis zu 30 Prozent der Miete sein."

Der Möglichkeiten gibt es einige für die Bahn, für aktiven Lärmschutz zu sorgen, freilich sind sie auch mit Kosten verbunden. So kann die Geschwindigkeit reduziert werden. Lärmschutzwände können angebracht werden, oder es werden sogenannte Schienenstegdämpfer in die Gleise eingebaut. Auf dem Münchener Nordring ist die Bahn nun dazu gezwungen, die Geschwindigkeit der Güterzüge von derzeit 60 Stundenkilometer um mehr als die Hälfte zu reduzieren", so Möller-Meinecke. Was dort aber noch immer nicht ausreiche. "Nach Erlangung der Rechtskraft wird die Bahn gezwungen sein, als erste kurzfristige Maßnahme zur Lärmreduzierung die Geschwindigkeit der Güterzüge zu reduzieren", sagt Carmen Schmidt vom Aufbruch. Es sei deshalb nur zu hoffen, dass das neue Urteil Bestand haben werde. Und dann können die Mendener Betroffenen sofort reagieren.

Wer wissen möchte, ob er einen Anspruch haben könnte, kann sich auf der Homepage des Eisenbahnbundesamtes unter www.eba.bund.de, Stichwort Umgebungslärmkartierung, informieren.

Aktiver Lärmschutz

Unter aktivem Lärmschutz versteht man unmittelbaren Maßnahmen des Lärmverursachers. Im Gegensatz zum passiven Schallschutz, bei dem der Hauseigentümer etwa Schallschutzfenster einbauen lässt, auf Kosten des Verursachers. Die Deutsche Bahn ist schon aktiv geworden und will bis Ende des Jahres 14.000 Güterwaggons mit so genannten Flüsterbremsen ausstatten. Etwa 100 von täglich 3500 Zügen sollen am Jahresende mit diesen Bremsen fahren, davon 20 im Rheinland.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort