Neue Form der Naturbestattung Ein Baum als Symbol für einen Verstorbenen

SANKT AUGUSTIN · Der Baum im eigenen Garten: Für einige Menschen könnte er bald nicht nur ein Schattenspender sein, sondern auch Symbol für einen verstorbenen Angehörigen. Denn auf dieser Idee baut eine neue Form der Naturbestattung auf, die den Namen "Tree of Life - der Baum des Lebens" trägt.

 Ein Friedwald ist eine alternative Bestattungsform. Bei "Tree of Life" wird die Asche aber nicht in der Urne beigesetzt, sondern direkt in einen Baum eingebracht.

Ein Friedwald ist eine alternative Bestattungsform. Bei "Tree of Life" wird die Asche aber nicht in der Urne beigesetzt, sondern direkt in einen Baum eingebracht.

Foto: dpa

Hierbei wird nach der Einäscherung die Urne an eine Baumschule in Holland oder der Schweiz übersandt. Nach der Öffnung der Urne unter notarieller Aufsicht kommt die Asche zusammen mit Erde, einem Substratgemisch und einem Granulat in einen Topf, in den ein Gärtner einen Baumsetzling pflanzt.

"Für die Hinterbliebenen ist dies eine Möglichkeit, den Friedhof legal zu umgehen", sagt Volker Faßbender. Er führt seit mehr als zehn Jahren das Familienunternehmen Bestattungen Kröger in Sankt Augustin. Erst seit einem Monat bietet das Unternehmen exklusiv die neue Form der Bestattung im Rhein-Sieg-Kreis an.

Die Art des Baumes kann jeder Kunde selbst bestimmen. Zur Auswahl stehen Ahorn, Birke, Douglasie und serbische Fichte. Wenn der Setzling ein halbes bis drei viertel Jahr Wurzeln gebildet hat und angewachsen ist, erhalten die Hinterbliebenen den eineinhalb bis zwei Meter hohen Baum zusammen mit der Beisetzungsbestätigung. Die Anpflanzung kann dann zum Beispiel im eigenen Garten oder nach vorheriger Genehmigung im Wald erfolgen.

"Die Idee ist, dass - bildlich gesprochen - ein Teil des Verstorbenen in den Baum übergeht und man seinem Angehörigen trotz des Todes noch nah sein kann", berichtet Faßbender. Preislich seien alternative Bestattungsformen wie "Tree of Life" oder der FriedWald günstiger, so der Bestatter, da beispielsweise keine Kosten für Steinmetz und Grab entstünden.

Für rechtlich unbedenklich wird die neue Bestattungsmethode allerdings nicht überall gehalten. "Die Frage, die sich stellt, ist, ob das, was aus dem Ausland mit dem Baum an die Angehörigen übergeben wird, als bestattungspflichtig anzusehen ist", so Torsten Schmitt, Rechtsreferent der Verbraucherinitiative Bestattungskultur "aeternitas". Er vermutet, dass es unter Juristen keine Einigkeit geben wird.

So werden manche argumentieren, dass der biologische Zerfallsprozess der Asche innerhalb von sechs bis neun Monaten noch nicht vollzogen ist und das Gemisch im Topf des Baumes somit auch nicht nur als Erde angesehen werden kann. In diesem Fall wären die Angehörigen durch die Einführung der biologisch nicht abgebauten Asche nach Deutschland an den Friedhofszwang gebunden.

Dass "Tree of Life" zu einem großen Trend werden könnte, glaubt Schmitt nicht: "Es könnte für einige eine interessante Alternative sein, um dem Friedhofszwang zu entkommen, ohne heimliche Methoden im Ausland vornehmen zu lassen." Zu diesen zählt zum Beispiel die Einäscherung eines Verstorbenen in Holland und anschließend das illegale Verwahren der Urne zu Hause.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort