Sankt Augustin Ort Bild soll unverändert bleiben

SANKT AUGUSTIN · Ausschuss hat sich mit baulicher Entwicklung in Sankt Augustin-Ort beschäftigt.

 Geschützt werden vor nicht verträglicher Bebauung soll auch das Gebiet um die Stettiner Straße.

Geschützt werden vor nicht verträglicher Bebauung soll auch das Gebiet um die Stettiner Straße.

Foto: Thomas Heinemann

Gemütlich ist es in Sankt Augustin-Ort: In den breiten Straßenzügen mit alten Bäumen stehen zumeist frei stehende Ein- und wenige, kleine Mehrfamilienhäuser aus den 50er und 60er Jahren. Bäcker, Friseure, ein Metzger und ein Gemüseladen, Ärzte, Gaststätten und eine Apotheke prägen den Ortsteil, der von seiner guten Straßen- und Nahverkehrsanbindung profitiert. Eben ein gewachsener, wenn auch noch junger, gemütlicher Ort.

So soll es auch weiterhin bleiben. Das hat die Politik auf Anregung der Stadt im letzten Planungsausschuss beschlossen. Dafür waren einige formale Schritte und Beschlüsse nötig, deren Notwendigkeit der Technische Beigeordnete Rainer Gleß auf den Punkt brachte: "Es gibt ganz konkrete Bauanträge, die es seitens der Verwaltung abzuwehren gilt, weil sie in der Lage wären, die Entwicklung des Quartiers über Jahrzehnte aus den Angeln zu heben."

Drei Voranfragen seien für ein Grundstück gestellt worden, um dort ein Gebäude mit neun oder mehr Wohneinheiten zu errichten. "Das bringt Spannungen zum Umfeld." Die bisherigen Bebauungspläne gaben der Stadt wenig Möglichkeit, diese Spannungen abzuwehren: Die über 50 Jahre alten Pläne hatten eine "offene Bauweise" verankert, die theoretisch Mehrfamilienhäuser bis 50 Metern Länge zuließen.

Zudem waren bis jetzt weder bestimmte Hausformen noch hintere Baugrenzen festgesetzt. Seinerzeit entstanden Häuser zwischen 60 und 210 Quadratmetern Wohnfläche, doch hätten bislang auch Gebäude, je nach Grundstück, von 400 bis 500 Quadratmeter Grundfläche entstehen können.

"Es sind somit baustrukturelle Veränderungen im Gebiet möglich, die seinerzeit nicht in der Planung berücksichtigt und durch planungsrechtliche Festsetzungen gesichert wurden", lautete das formale Fazit der Verwaltung.

Anders gesagt: Mit Aufstellungsbeschlüssen, Veränderungssperren und Aufhebungssatzungen sei die Wohnbebauung in den Gebieten "Westlich der Hammstraße", in der Königsberger Straße und an der Stettiner Straße vor nicht verträglicher Bebauung zu schützen und Klarheit für zukünftige Entwicklungen zu schaffen. Den Vorschlägen der Verwaltung stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

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