Stadt Sankt Augustin Asphaltbrocken sprang von der Straße und demolierte Auto

SANKT AUGUSTIN/BONN · Autofahrer in der Region sind ja schon Kummer mit dem Zustand der Straßen gewöhnt. Aber was ein 56-jähriger Sankt Augustiner auf einer Straße in Birlinghoven erlebte, passiert glücklicherweise auch nicht alle Tage: Ihm sprang plötzlich ein riesiger Brocken Straßenasphalt unter den Wagen.

 Das Corpus Delicti präsentiert der 56-jährige Kläger nach Prozessende noch einmal auf dem Gerichtsflur.

Das Corpus Delicti präsentiert der 56-jährige Kläger nach Prozessende noch einmal auf dem Gerichtsflur.

Foto: Benjamin Jeschor

Doch auf eine Entschädigung durch die Stadt Sankt Augustin hoffte er vergebens, und auch das Landgericht half ihm am Mittwoch nicht wie erhofft.

Es geschah, wie der 56-Jährige im Prozess schilderte, am 23. Februar 2014 kurz nach 14 Uhr. Nachdem er auf der steil ansteigenden Bergstraße Gas gegeben und weitergefahren sei, habe es plötzlich "einen unerklärlichen Knall" gegeben. "Das Auto hat sich regelrecht aufgebäumt", erklärte er der 1. Zivilkammer, vor der er die Stadt Sankt Augustin auf 2100 Euro Schadensersatz plus 530 Euro Gutachterkosten verklagt hat.

Er sei ausgestiegen und habe das Malheur gesehen: Der Brocken hatte seinen rechten Radkasten demoliert. Dass noch mehr defekt war, stellte erst später der Gutachter fest. Er habe noch vor Ort Fotos gemacht, sagte der Kläger gestern. Auch von dem Loch, das der Asphaltbrocken nach seinem Sprung hinterlassen hatte. Den Stein des Anstoßes nahm er zu Beweiszwecken mit und präsentierte das dreieinhalb Kilo schwere Stück nun dem Gericht.

Doch das half ihm nicht wirklich weiter, auch wenn sich die Richter durchaus beeindruckt zeigten von der Größe und Schwere des Beweisstücks. Aber Kammervorsitzender Stefan Bellin machte dem 56-Jährigen klar: Seine Klage habe nur Aussicht auf Erfolg, wenn feststehe, dass die Verantwortlichen bei der Stadt hätten vorhersehen können, wie marode und damit gefährlich der Straßenbelag gewesen sei. Doch die Stadt habe nachweislich erst kurz vorher genau auf dieser Straße Reparaturarbeiten durchführen lassen. Somit müsse der Kläger nachweisen, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Und da reiche es nicht aus zu behaupten, diese Arbeiten seien nicht ordentlich gemacht oder an der Stelle vergessen worden. "Es tut uns wirklich leid", sagte der Richter mit erkennbarem Bedauern. Der Stadt riet er, dem Kläger wenigstens freiwillig 677 Euro zu erstatten. Die städtischen Vertreter waren einverstanden, und nach Beratung mit seinem Anwalt Heinz Fußwinkel willigte auch der 56-Jährige ein. "Wenn auch schweren Herzens", so sein Anwalt.

Wie der 56-Jährige nach dem Prozess erklärte, sei die Straße nach wie vor in einem desolaten Zustand. So wie viele andere dort.

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