Versuchte schwere Brandstiftung 48-jähriger Mann aus Sankt Augustin verurteilt

SIEGBURG · Es war ein mühsamer Weg zur Rechtsfindung. Doch am Donnerstag stand nach langer Verhandlung für das Schöffengericht unter Leitung von Richter Hauke Rudat fest, dass ein 48-jähriger Sankt Augustiner im August vergangenen Jahres versucht hat, eine Mülltonne anzuzünden und dabei "billigend in Kauf nahm", dass ein Wohnhaus mit in Flammen aufging.

Bereits im Februar hatte es eine Verhandlung gegeben, die aber zu keinem Urteil führte, weil der Richter noch ein rechtsmedizinisches Gutachten über den Angeklagten einholen wollte. Am Donnerstag nun das Urteil: Der Angeklagte muss 90 Tagessätze zu je 25 Euro zahlen. Damit blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 35 Euro gefordert hatte.

Der Angeklagte war im August des vergangenen Jahres mit seinem Schwager auf Zechtour gewesen und hatte dabei eifrig dem Alkohol zugesprochen. Dann hatte er in Siegburg ein Taxi gerufen, was aber nach Aussage des Angeklagten nicht kam. Darauf habe er sich Richtung Sankt Augustin zu Fuß aufgemacht. Was dann passiert ist, daran wollte er sich nicht mehr erinnern. Erst an den Aufenthalt auf der Polizeiwache in Siegburg könne er sich erinnern, schilderte er mit brüchiger Stimme. Nach Aussage des rechtsmedizinischen Gutachters muss der 48-Jährige zum Tatzeitpunkt um etwa 23.30 Uhr rund 1,85 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Das könnte eventuell zu einer erheblichen Minderung der Einsichtsfähigkeit geführt haben. Eine Erinnerungslücke sei indes schwer vorstellbar.

In diesem Zustand also soll der Mann dann in einem zurückliegenden Haus an der Bonner Straße den Inhalt einer Mülltonne angezündet haben. Aufgeschreckt durch Bewegungsmelder rannte der Hauseigentümer nach draußen, sah jemanden aus der Einfahrt herauslaufen, löschte schnell glimmende Plastiktüten und verfolgte die Person. Die begab sich Richtung Siegbrücke, blickte sich dabei mehrfach um und ging dann wieder zum Tatort zurück, um für einige Sekunden in der Einfahrt zu verschwinden. Dann begab er sich gegenüber in die Einfahrt eines Imbisses, wo er schließlich von der mittlerweile angerückten Polizei festgenommen wurde.

Auf Grund der glaubhaften Beobachtungen und Aussagen des Hauseigentümers kam das Schöffengericht nach fast halbstündiger Beratung zu seinem Urteil.

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