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Bonner Landgericht
41-Jähriger vergewaltigte seine spätere Frau
Von Benjamin Jeschor
SANKT AUGUSTIN/BONN. Für eine gut fünf Jahre lang zurückliegende Tat erhielt ein 41-Jähriger aus Sankt Augustin seine Strafe: Vom Bonner Landgericht wurde der Angeklagte wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt.
Im August 2007 hatte der damals laut Urteil stark alkoholisierte Mann seine Lebensgefährtin bewusstlos geschlagen und vergewaltigt. Nach der Tat war sie zum Arzt gegangen und hatte behauptet, ihr blaues Auge stamme von einem Fahrradsturz.
Von ihrem Peiniger getrennt hatte sich die Frau allerdings nicht - im Gegenteil: Einige Monate nach der Vergewaltigung hatte das Paar, das gemeinsam eine Gaststätte betrieben hatte, geheiratet. Inzwischen wurde allerdings die Scheidung eingereicht.
Der Vorfall von 2007 war erst ans Licht gekommen, nachdem die Frau aufgrund eines weiteren Übergriffs durch den nicht vorbestraften Ehemann im November des vergangenen Jahres zur Polizei gegangen war. Zunächst hatte sie davon berichtet, dass der 41-Jährige sie verletzt habe. Im Laufe weiterer Vernehmungen hatte sie angegeben, dass ihr Mann sie zudem vergewaltigt habe - wie schon einmal fünf Jahre zuvor.
Die Richter kamen nun zu dem Schluss, dass die Tat im vergangenen Jahr zwar eine vorsätzliche Körperverletzung, jedoch keine Vergewaltigung war. Die von dem 41-Jährigen angewendete Gewalt sei für eine Verurteilung nicht ausreichend gewesen.
Artikel vom 27.11.2012
Rhein-Sieg-Kreis
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