Energie in Rheinbach Windanlagen im Bremeltal können bald kommen

RHEINBACH · Rheinbacher Ausschuss winkt den Bebauungsplan durch. Bürger kritisieren Vertrauen auf Planer

Rheinbach stellt Weichen für den möglichen Aufbau von Windkraftanlagen im Stadtgebiet. Der Bebauungsplan 65 für das Bremeltal hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Planung und Verkehr eine weitere Hürde genommen.

Damit will die Stadt zusammen mit dem angrenzenden Meckenheim eine "Konzentrationszone" für Windräder schaffen, damit diese nicht wahllos in den Gemarkungen verstreut werden können.

Einstimmig votierte der Ausschuss dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligungen zu. Ebenso einstimmig beschloss das Gremium, den Entwurf für die Beteiligungen.

Wie die zuständige Fachgebietsleiterin Margit Thünker-Jansen sagte, wird der Plan nun für die Bürger öffentlich ausgelegt. Damit sich aber auch nach den Sommerferien jeder informieren könne, werde er noch zwei Wochen länger über die Ferien hinaus zugänglich sein. Es handele sich um eine "Angebotsplanung", denn derzeit liegen keine konkreten Anfragen von Investoren zum Bau von Windrädern vor.

Zuvor hatte Thomas Finke vom Planungsbüro Lange GbR (Moers) über die im Bremeltal und dem angrenzenden Meckenheimer Baugebiet "Auf dem Höchst" herrschenden Bedingungen und Möglichkeiten berichtet. Ziel sei es, "substanziellen Raum für die Windenergie"zu schaffen und sich an die aktuellen Bedingungen anzupassen. Meckenheim und Rheinbach müssten sich abstimmen.

Laut Finke versprechen Windräder mit einer Gesamthöhe von 150 Metern die höchste Wirtschaftlichkeit. Davon dürften auf dem betreffenden Rheinbacher Gebiet drei errichtet werden. Insgesamt seien in dem fraglichen Gebiet vier 150-Meter-Anlagen optimal. Der Mindestabstand zwischen den einzelnen Anlagen (WEA) müsste 1100 Meter betragen. Laut Bebauungsplan handelt es sich im Bremeltal um ein Sondergebiet, in dem Landwirtschaft weiter zulässig sei. Neue Wohngebäude dürften dort nicht errichtet werden.

Die Lärmschutzwerte müssten eingehalten werden. Finke schlug vor, ein "Windhunderennen" zu vermeiden, bei denen die ersten WEA das Schallkontingent bereits ausschöpfen würden.

Der zulässige Schattenwert der WEA (acht Schattenstunden pro Jahr) würde bei 150-Meter-Anlagen nur geringfügig überschritten. Die landwirtschaftliche Versuchsanlage auf dem Campus Klein Altendorf würde ebenfalls nicht zu viel Schatten abbekommen. Der von den WEA ausgehende "Infraschall" (tiefe Töne von 16 bis 20 Hertz) würde laut Finke "unterhalb der Wahrnehmungsschwelle" des Menschen liegen.

In dem Gebiet dürften nur Windräder mit drei Flügeln in unauffälligen Weiß-Grau-Tönen errichtet werden. Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen als Verbotsgrund, greift an dieser Stelle nicht , sagte Finke unter Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz.

Der Ortsvorsteher von Wormersdorf, Günter Zavelberg, wollte wissen, ob darüber hinaus eine weitere "Verspargelung der Landschaft" drohe. Frau Thünker-Jansen antwortete, derzeit sei außerhalb der genannten Konzentrationszone nichts geplant, allerdings sei die Kommune in ihrer Planungshoheit nicht verpflichtet, dies auszuschließen.

Der Ausschussvorsitzende Markus Pütz ergänzte, eine "Garantie für die Ewigkeit" gebe es nicht. Zu der Sitzung waren viele Bürger erschienen, die teilweise T-Shirts mit dem Aufdruck "Windkraft - mit Abstand" trugen.

Einer der anwesenden Bürger rügte, dass sich die Kommunalpolitiker "vollständig" auf das Planungsbüro verließen, in dessen Angaben er jedoch Fehler sah. Die meisten ließen erkennen, sich weiter gegen die Windkraft-Planung wehren zu wollen.

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