Unter Alkohol zugeschlagen Urteil nach Handgemenge mit Polizisten in Rheinbach

RHEINBACH · Der Strafrichter hat einen 32-jährigen Swisttaler zu fünf Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie einer Drogentherapie verurteilt. Bei seiner Festnahmen hatte er 1.99 Promille Alkohol im Blut.

Zu fünf Monaten Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von vier Jahren hat Strafrichter Jan Fante einen 32-jährigen Swisttaler verurteilt, weil er Polizeibeamte angegriffen, Widerstand geleistet und sie verletzt hatte. Als weitere Auflage muss der drogen- und alkoholabhängige arbeitslose Maler seine ambulante Therapie fortsetzen mit dem Ziel einer stationären Therapie.

Am Tag nach Neujahr waren die Polizeibeamten gegen 23.30 Uhr gerufen worden, weil der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin verletzt haben sollte. Als die Beamten mit zwei Streifenwagen an dem Haus eintrafen, sei ihnen die Frau barfuß und mit Hämatomen und Schürfwunden im Gesicht entgegengekommen, schilderte ein 26-jähriger Polizist.

Er habe den Angeklagten gebeten sich auszuweisen, woraufhin dieser mit erhobener Faust auf ihn zugekommen sei. Ein 48-jähriger Kollege ging als Sicherungsbeamter sofort dazwischen, wie dieser schilderte, zog den sichtlich Angetrunkenen zu Boden und versuchte ihn zu fesseln.

Dagegen habe sich der Angeklagte heftig gewehrt, sodass es zu einem Handgemenge zwischen den Polizeibeamten und dem Angeklagten kam, bei dem die Polizisten und der Angeklagte selbst verletzt wurden.

"Ich erinnere mich nicht, vielleicht, weil ich zu betrunken war", erklärte der 32-Jährige. Auch bei der Verhandlung umgab ihn eine deutliche Alkoholfahne. Er bestritt allerdings auf die Frage des Richters, schon am Morgen Alkohol getrunken zu haben.

Am Tatabend war eine Blutalkohol-Konzentration von 1,99 Promille bei dem Angeklagten, der früher auch Heroin konsumierte, ermittelt worden. Staatsanwalt und Richter diskutierten die Frage, ob dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden müsse, kamen allerdings zu dem Schluss, dass dies bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung mit den genannten Auflagen nicht notwendig sei.

Von der Zahlung eines Schmerzensgeldes an die Beamten sah Richter Fante ab, weil "das angesichts seiner finanziellen Verhältnisse und seiner Vita illusorisch" sei. Mit einem leise gemurmelten "Tut mir leid" entschuldigte sich der 32-Jährige bei den Beamten, was diese mit Kopfnicken akzeptierten.

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