Streit in der Silvesternacht Urteil: 3000 Euro Strafe für 32-Jährigen

RHEINBACH · Gereizt hat ein 32-jähriger Angeklagter reagiert, als er von Strafrichter Jan Fante wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs zu 100 Tagessätzen à 30 Euro (insgesamt 3000 Euro) sowie zusätzlicher Schmerzensgeldzahlung von 750 Euro und einem kleinen Betrag Schadensersatz an den Geschädigten verurteilt wurde.

Das wolle er nicht hinnehmen, wie er ankündigte, schließlich sei er unschuldig. Das aber schätzten Staatsanwalt und Richter nach den Aussagen von drei Zeugen völlig anders ein. Sie sahen es als erwiesen an, dass der 32-Jährige in der Silvesternacht dieses Jahres die Wohnungstür eines 62-Jährigen in dem Vier-Parteien-Haus der Eltern seiner Freundin eingetreten hatte, dort eingedrungen war und den Wohnungsinhaber verprügelt hatte.

Der Geschädigte schilderte als Zeuge, dass er schon fest geschlafen habe, als er gegen 2.30 Uhr einen Knall gehört habe. Als er nachgesehen habe, habe er festgestellt, dass die Wohnungstür "verzogen" gewesen sei. Daraufhin habe er bei den Nachbarn gegenüber geklingelt, bei denen noch Licht gewesen sei, und gefragt, ob sie etwas gehört hätten.

Als diese verneinten, habe er gesagt, er werde die Polizei rufen und sei in seine Wohnung zurückgekehrt. In seinem Wohnungsflur sei er dann plötzlich von hinten angefallen und mit der Faust in die vom Geschädigten so bezeichnete "Todeszone" an der Schläfe geschlagen worden. Die Person habe geschrien: "Ich schlage dich kaputt, wenn du die Polizei rufst!"

Er habe sich in die Toilette geflüchtet, der Täter sei ihm gefolgt und habe dort weiter von hinten auf seinen "Schädel und die Schulter eingeschlagen", wie der 62-Jährige schilderte. Der Polizei habe er später nur eine Täterbeschreibung gegeben, weil er die Person zu dem Zeitpunkt nicht gekannt habe. Erst zwei Wochen später habe er den Freund der Tochter seiner Wohnungsnachbarn als den Täter wiedererkannt.

Der Angeklagte bezeichnete die Schilderung des Geschädigten schlicht als gelogen. Vielmehr sei man einander nach der Silvesterfeier im Flur begegnet. Weil der 62-Jährige aber so nah hinter seiner Freundin hergegangen sei, dass er vermutet habe, er wolle sie "anfassen", habe er ihn "geschubst". Daraufhin sei der 62-Jährige "auf den Po geplumpst, und das war alles". Die Freundin des Angeklagten allerdings wusste davon überhaupt nichts, was für Richter und Staatsanwalt der Beweis dafür war, dass der Angeklagte diese Darstellung frei erfunden hatte.

Auch hinter der Aussage eines anderen Hausbewohners, der zeitweise mit der Familie gefeiert hatte, hörte Richter Fante "immer den Subtext: Sie gehen davon aus, der Angeklagte könnte es gewesen sein, der könnte den Nachbarn geschlagen haben". Was den 39-Jährigen zu der Aussage brachte: "Ehrlich gesagt ja, aber ich habe nichts gesehen." Er schilderte, wie der Angeklagte und dessen Freundin auch Spannungen im Haus rund um die Person des Geschädigten hatten. Bei der Silvesterfeier sei wieder ein Vorfall thematisiert worden.

Aus Sicht des Staatsanwalts war es genau das, was den Angeklagten so in Rage versetzt habe, dass er "rüber in die Wohnung ist und den Geschädigten wie von diesem beschrieben geschlagen und malträtiert" habe.

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