Urteil in Rheinbach Student wehrt sich vor Gericht erfolgreich gegen Fahrverbot

RHEINBACH · Gelohnt hat es sich für einen 24-jährigen Studenten, vor dem Rheinbacher Amtsgericht Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, der wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr gegen ihn erlassen worden war.

Vier Wochen Fahrverbot und 20 Tagessätze zu je 50 Euro, insgesamt also 1000 Euro Bußgeld, hätte er zahlen sollen, weil er im Januar auf der A 565 beim Überholen einen Unfall verursacht haben sollte. Dabei war eine Person in einem anderen Fahrzeug leicht verletzt worden.

Dieser Tagessatz sei viel zu hoch angesetzt angesichts der finanziellen Verhältnisse seines Mandanten, dem nach Abzug von Miete und Nebenkosten knapp 400 Euro monatlich zur Verfügung stünden, begründete der Verteidiger den Einspruch. Hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Halbierung des Tagessatzes auf 25 Euro beantragt, reduzierte Richter Jan Fante noch einmal auf 15 Euro.

Vom Fahrverbot sah er in seinem Urteil ab, weil das Geschehen schon ein Jahr zurücklag und weil der Student sich letztlich einsichtig zeigte, dass er eine Mitschuld an dem Unfall habe. Ursprünglich hatte er den Unfallhergang so geschildert, dass dies nicht mit den Feststellungen der Polizei übereinstimmte, wie der Richter deutlich machte: "Wenn man sich die Aktenlage und die Skizze anguckt, sieht es so aus, dass Sie etwas zu früh rausgezogen sind und dass der, der Ihnen reingefahren ist, etwas zu schnell war. Das war fahrlässig von beiden Seiten."

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