Entscheidung vor dem Rheinbacher Amtsgericht Streit in der Kiesgrube endet mit Freispruch

RHEINBACH · Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich jetzt ein 31-jähriger Baumaschinist aus Euskirchen vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Auf seiner damaligen Arbeitsstelle in einer Kiesgrube soll er einem Kollegen Glasreiniger ins Gesicht gesprüht haben. Verletzt wurde dieser Kollege nicht.

Dass die Verhandlung mit einem Freispruch für den Angeklagten endete, lag daran, dass der "Vorwurf nicht erhärtet werden konnte", wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Richter Jan Fante übereinstimmten. Denn Licht in die Sache hätte nur der angeblich Geschädigte bringen können. Dieser allerdings machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, weil er sich möglicherweise selbst hätte belasten müssen. Der Angeklagte hatte nämlich ausgesagt, dass der 58-jährige Lkw-Fahrer ihn derart mit einem Stahlschuh ins Gesicht getreten habe, dass eine alte Narbe in seinem Gesicht aufgeplatzt sei und stark geblutet habe.

Ärger hatten die beiden damaligen Kollegen schon im Vorfeld miteinander, wie der 31-jährige Baumaschinist schilderte. In der Grube habe die Regel gegolten, dass Radlader immer Vorfahrt hätten vor den Lastern. Daran habe sich der 58-jährige Lkw-Fahrer mehrmals nicht gehalten, schilderte der Angeklagte. Am 15. März dieses Jahres sei das wieder der Fall gewesen. Er selbst, so der Angeklagte, sei auf dem Radlader gefahren, als der 58-Jährige ihm wieder einmal die Vorfahrt genommen und in seinem Führerhaus gestikuliert habe. Er sei dann von seinem Radlader gestiegen, zu dem Lkw gegangen und habe lediglich die Tür am Führerhaus geöffnet. "Mehr nicht", so der Angeklagte.

Umgehend habe der angeblich Geschädigte ihm aus dem erhöhten Führerhaus heraus mit ausgestrecktem Bein und Stahlkappenschuh am Fuß ins Gesicht getreten. Durch diesen Tritt sei eine Narbe aufgeplatzt und habe stark geblutet. Er habe definitiv keinen Glasreiniger eingesetzt und auch kein Messer in der Hand gehabt, wie zeitweise auch geschildert worden sei. "Das einzige, was ich in der Hand hatte, war das blutige Tuch, sonst nichts", sagte der Angeklagte. Beide wurden für 14 Tage von ihrer Arbeit freigestellt.

Auf die Frage des Richters, wieso er denn seinerseits den Geschädigten nicht wegen des Tritts angezeigt habe, antwortete der Angeklagte, dass er "stark unter Druck" gestanden habe, weil auch sein Vater seit Jahrzehnten im gleichen Betrieb arbeite. Man "könne davon ausgehen, dass es diesen Tritt gegeben" habe, so der Richter, denn der angeblich Geschädigte hatte offenbar zuvor einmal Notwehr geltend gemacht. Dem 31-Jährigen war nach dem Vorfall gekündigt worden, er ist inzwischen bei einem anderen Unternehmen beschäftigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort